Migration, Mobilität, Energie: Das sind die Antworten der Koalition auf die Sorgen der Deutschen

Am Mittwoch, 9. April, haben die Spitzen der künftigen Regierungspartner CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. In der zweiten Maiwoche wollen die Bündnispartner Friedrich Merz zum Bundeskanzler wählen. Zuvor müssen die Parteien der Vereinbarung noch zustimmen.
Aus der vorhergehenden Ampelkoalition wird nur noch die SPD im Kabinett vertreten sein. Zu den wesentlichen Gründen des Scheiterns dieses Bündnisses gehört unter anderem, dass die Wähler der Ampel keine Lösungskompetenz mehr in den aus Bürgersicht zentralen Themenbereichen attestierten. Zu diesen gehörten unter anderem Asyl und Migration, Mobilität und Energie. In diesen Bereichen will das künftige schwarz-rote Kabinett nun eine Kehrtwende vollziehen.
Koalition will den Aufenthalt geduldeter Ausreisepflichtiger beenden
Gleich viereinhalb Seiten des Koalitionsvertrages befassen sich mit dem Themenkomplex „Migration und Integration“. Deutschland werde einen „anderen, konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik“ einschlagen. Einwanderung solle in den Arbeitsmarkt statt in die Sozialsysteme stattfinden. Das Aufenthaltsgesetz soll nicht mehr nur der „Steuerung“, sondern explizit auch der „Begrenzung“ der Migration gelten.
Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird drastisch eingeschränkt, freiwillige Aufnahmeprogramme soll es nicht mehr geben, alle Grenzen sollen weiterhin dauerhaft kontrolliert werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Thorsten Frei, erklärte gegenüber „Bild“, die Deutschen könnten sich „darauf verlassen“, dass es weitere „Rückführungen und Rückflüge nach Afghanistan und Syrien“ geben werde.
Der Muster-Abschiebeflug vom August des Vorjahres soll als Vorbild dienen. Er habe gezeigt, dass die Abschiebung auch in diese Länder funktioniere. Derzeit seien 200.000 von 240.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Asylsuchenden aufgrund einer Duldung in Deutschland. Diese, so Frei, müssten „in jedem Fall das Land verlassen, und zwar eigentlich freiwillig“.
Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien sollen alltäglich werden
Wo die freiwillige Rückkehr nicht geschehe, müsse man diese im Weg eines „kohärenten Ansatzes“ der Bundesregierung staatlich durchsetzen. Dieser solle auch eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer herbeiführen. Dabei sollen Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu den Instrumenten gehören, um diese zu steigern.
In Syrien hat Deutschland seine Botschaft erstmals seit 2012 wieder geöffnet. Demgegenüber bestehen nach wie vor keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan, seit dort die Taliban im Jahr 2021 wieder die Macht übernommen haben. Priorität bei der Abschiebung nach Syrien und Afghanistan sollen Straftäter haben.
Um aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu erleichtern, will das Kabinett unter anderem den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand für Ausreisepflichtige abschaffen. Dazu soll die Bundespolizei das Recht erhalten, für ausreisepflichtige Drittstaatenangehörige vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen. Dies soll die Abschiebung sicherstellen. Angestrebt ist auch ein dauerhafter Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung.
Organisatorisch soll der Bund die Länder weiter bei der Beschaffung von Reisedokumenten Ausreisepflichtiger unterstützen. Die Durchführung von Überstellungen soll beim Bund zentralisiert werden. In Abstimmung mit den Ländern will der Bund Ausreisezentren einrichten. Flugunternehmen will man bei Rückführungen zur Beförderung verpflichten.
E-Auto-Ziel für 2030 nicht erreichbar
Ein weiterer Bereich, in dem die Ampel große Ambitionen zeigte, aber wenig an zählbaren Erfolgen präsentieren konnte, war die E-Mobilität. Bis 2030 sollten nicht weniger als 15 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen sein – Hybride nicht mitgezählt. Am 1. Oktober des Vorjahres waren es dem Kraftfahrzeug-Bundesamt zufolge knapp 1,6 Millionen. Die Unternehmensberatung Deloitte hält maximal 11,2 Millionen Zulassungen zum genannten Zeitpunkt für machbar.
Die jähe Abschaffung der Kaufprämie im Dezember 2023 unter dem Eindruck des Karlsruher Schuldenbremsen-Urteils hat die Nachfrage nach Elektromobilität noch weiter gedrückt. Neben den hohen Preisen sind Reichweitenangst und eine unzureichende Ladeinfrastruktur verbreitete Gründe für den Nichterwerb eines E-Autos. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur soll künftig einen Schwerpunkt der schwarz-roten Regierungspolitik darstellen.
Künftig soll es mehr Technologieoffenheit im Bereich der Mobilität geben. Die E-Mobilität soll dennoch in besonderer Weise gefördert werden. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungen, besondere Privilegien für elektronische Dienstautos sowie eine Kfz-Steuerbefreiung bis zum Jahr 2035. Förderungen soll es künftig auch für Plug-in-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) geben.
Esken lobt Koalition für Verankerung von Sozial-Leasing
Was SPD-Co-Parteichefin Saskia Esken anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrages in besonderer Weise würdigte, ist die Idee eines „Sozial-Leasings“, das Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität ermöglichen soll. Dieses soll aus dem EU-Klimasozialfonds finanziert werden.
Ein Modell dieser Art gibt es bereits in Frankreich. Dort werden Leasingraten teilweise vom Staat subventioniert, sodass die Autokäufer selbst nur maximal bis zu 150 Euro im Monat an Raten aus eigener Tasche zu bezahlen haben. Das Angebot gilt in Frankreich explizit nicht für chinesische Fabrikate.
Für das Jahr 2024 war eine Obergrenze bei der Zahl der geförderten Verträge von 20.000 bis 25.000 vorgesehen. Zudem gilt das Angebot nur für Haushalte mit einem Referenz-Einkommen von weniger als 15.400 Euro pro Jahr. Diese müssen zudem mindestens 15 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen und beruflich bedingt mehr als 8.000 Kilometer im Jahr zurücklegen.
So will Schwarz-Rot die Energiepreise senken
Um Impulse für die Wirtschaft zu schaffen, will die Merz-Regierung die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß senken. Auch Umlagen und Netzentgelte sollen sinken, zudem soll es einen Industriestrompreis und eine um ein Prozent gesenkte Unternehmenssteuer ab dem Jahr 2028 geben.
Ziel der Bundesregierung ist es dem Koalitionsvertrag zufolge, Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde zu entlasten. Die Strompreiskompensation für Unternehmen will man auf weitere Branchen und auch Rechenzentren ausweiten. Für energieintensive Unternehmen soll es „im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung“ geben – die Rede ist von einem „Industriestrompreis“.
Das Kabinett will zudem die Gasspeicherumlage abschaffen. Man wolle „geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen“. Außerdem strebe man „langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern“ an. Allerdings wolle der Bund auch die „Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen“.
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