Minijob-Reform: Diese Fallstricke kosten Rentner bares Geld – wie man sie vermeidet

Ab dem 1. Januar 2026 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze spürbar an. Rentner und Bezieher von Bürgergeld können dadurch künftig bis zu 603 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Gleichzeitig treten neue Regeln in Kraft, die man kennen sollte, um Fallstricke zu vermeiden.
Laut der VdK-Präsidentin Bentele leben viele Rentner längst von Erspartem, sofern sie dies überhaupt haben.
Eine Rentnerin zählt ihr Geld. Ab 2026 dürfen Ruheständler mehr steuerfrei hinzuverdienen.Foto: Marijan Murat/dpa
Von 12. Oktober 2025

In Kürze:

  • Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze wächst auf 603 Euro monatlich.
  • Rentner können dadurch mehr steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
  • Eine Befreiung von der Rentenversicherung muss weiterhin aktiv beantragt werden.
  • Wer die Verdienstgrenze regelmäßig überschreitet oder Fristen verpasst, riskiert Nachzahlungen und den Verlust des Minijob-Status.

 

Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen für Minijobs in Kraft. Grund ist der steigende gesetzliche Mindestlohn, der auch die Einkommensgrenzen für geringfügige Beschäftigungen nach oben verschiebt. Für Rentner und Bezieher von Bürgergeld eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, steuerfrei und sozialversicherungsfrei etwas dazuzuverdienen. Gleichzeitig gibt es aber auch neue Voraussetzungen, die man kennen sollte, um Fallstricke zu vermeiden.

Mindestlohn steigt – Minijob-Grenze wächst auf 603 Euro

Zum Jahreswechsel 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Sie liegt künftig bei 603 Euro im Monat statt bisher 556 Euro.

Der Grund für diese Anpassung ist die gesetzliche Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn. Damit ändert sich für Minijobber am Arbeitsumfang kaum etwas: Wer den neuen Mindestlohn bekommt, kann weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.

Auch die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend: Sie liegt künftig bei rund 7.236 Euro. Schon jetzt steht fest, dass im Folgejahr 2027 eine weitere Erhöhung auf 633 Euro monatlich zu erwarten ist, falls der Mindestlohn – wie geplant – auf 14,60 Euro angehoben wird.

Damit wächst der finanzielle Spielraum für all jene, die im Ruhestand oder während des Bürgergeldbezugs einer Nebenbeschäftigung nachgehen möchten.

Minijob 2026: Steuerfrei bis zur Grenze

Grundsätzlich bleibt der Minijob auch ab 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei. Vorausgesetzt: Das Einkommen überschreitet die neue 603-Euro-Grenze nicht. Arbeitgeber führen weiterhin pauschal 2 Prozent Lohnsteuer ab, die sogenannte Pauschsteuer, wodurch die Beschäftigten keine eigene Steuererklärung abgeben müssen.

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Lediglich bei der Rentenversicherung gibt es eine Besonderheit: Minijobber sind prinzipiell beitragspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Wer diesen Antrag nicht stellt, zahlt im Gewerbe einen Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent – und erwirbt dadurch geringfügig zusätzliche Rentenansprüche.

Der Antrag auf Befreiung wird nicht bei der Rentenversicherung, sondern direkt beim Arbeitgeber gestellt. Dafür gibt es ein Formular der Minijob-Zentrale, das online heruntergeladen werden kann. Der Arbeitgeber leitet die Erklärung anschließend an die Minijob-Zentrale weiter.

Die Befreiung ist für die gesamte Dauer der Beschäftigung bindend und kann nicht widerrufen werden. Sie gilt ab dem Monat des Antragseingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn, sofern der Arbeitgeber die Meldung rechtzeitig (innerhalb von sechs Wochen) an die Minijob-Zentrale übermittelt. Erfolgt die Meldung später, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat.

Wer regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat verdient, gilt künftig nicht mehr als Minijobber, sondern als Midijobber.

Ein gelegentliches Überschreiten der Grenze bleibt aber erlaubt, etwa bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. Voraussetzung ist, dass der monatliche Durchschnitt im Jahresverlauf unter 603 Euro liegt.

In dieser Woche hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Reform des Bürgergelds geeinigt. Zukünftig soll das Bürgergeld Grundsicherung heißen. Änderungen, die auf Minijobber zukommen könnten, sind bisher nicht bekannt geworden.

Was ist ein Midijob und warum lohnt er sich manchmal?

Als Midijob gilt eine Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen zwischen 603 und 2.000 Euro. Dieser Bereich, früher „Gleitzone“ genannt, soll Beschäftigten den Übergang in eine reguläre Anstellung erleichtern. Midijobber zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber den vollen Anteil trägt. Das bedeutet: Das Nettoeinkommen fällt höher aus, obwohl die Beschäftigung versicherungspflichtig ist.

Im Gegenzug erwerben Midijobber volle Ansprüche in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das ist vor allem ein Vorteil für jüngere Beschäftigte. Für Rentner spielt dieser Bereich meist eine untergeordnete Rolle. Es kann aber interessant werden, wenn Rentner dauerhaft etwas mehr arbeiten möchten: Durch die regulären Beiträge können sie ihre Rente leicht erhöhen und sind zugleich umfassend sozial abgesichert.

Minijob und Rente: So profitieren ältere Beschäftigte

Seit 2023 gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Damit fällt eine frühere Beschränkung endgültig weg.

Für Rentner bleibt der Minijob besonders attraktiv, weil er steuer- und beitragsfrei ist, sofern die Verdienstgrenze eingehalten wird. Das Einkommen wird nicht auf die Rentenzahlung angerechnet. Die Beschäftigten erhalten ihren Lohn praktisch brutto für netto.

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Nur Frührentner zahlen weiterhin eigene Rentenversicherungsbeiträge. Diese können sich aber positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gelten dagegen individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt werden.

Ab 2026 soll, darauf hatten sich Union und SPD geeinigt, zusätzlich ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat eingeführt werden, die sogenannte Aktivrente. Das gilt auch außerhalb eines Minijobs. Damit könnten Rentner künftig kleinere Tätigkeiten oder Honorare steuerfrei abrechnen. Diese Regelung steht allerdings noch unter Vorbehalt und wird erst wirksam, wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird. Ein Gesetzentwurf wurde bisher seitens der Bundesregierung noch nicht eingereicht.

Wichtige Pflichten für Arbeitgeber

Mit der höheren Verdienstgrenze steigen auch die Pflichten für Arbeitgeber. Sie müssen künftig noch genauer darauf achten, dass die monatliche Arbeitszeit regelmäßig kontrolliert und dokumentiert wird. Denn wer einen Stundenlohn von 13,90 Euro zahlt, darf seine Minijobber höchstens rund 43 Stunden im Monat beschäftigen, um die Grenze von 603 Euro nicht zu überschreiten.

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Diese Nachweise sind wichtig, falls es zu Prüfungen durch die Minijob-Zentrale oder den Zoll kommt. Außerdem müssen Arbeitgeber bei jeder Änderung des Mindestlohns ihre Arbeitsverträge anpassen und die aktuelle Entgelthöhe korrekt an die Minijob-Zentrale melden – sowohl bei Neueinstellungen als auch bei bestehenden Beschäftigungen.

Werden diese Pflichten vernachlässigt oder falsche Angaben gemacht, drohen Bußgelder, Nachzahlungen oder sogar der Verlust des Minijob-Status. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Überprüfung sind daher künftig wichtiger denn je.

Typische Stolperfallen und wie man sie vermeidet

Auch wenn der Minijob ab 2026 mehr Spielraum bietet, lauern einige Fallstricke. Die regelmäßige Überschreitung der Verdienstgrenze ist der häufigste Fehler: Wer dauerhaft mehr als 603 Euro im Monat verdient, verliert den Minijob-Status und muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ein einmaliges Überschreiten ist erlaubt, sollte aber dokumentiert und nachvollziehbar sein.

Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Viele Rentner glauben, sie seien automatisch befreit, doch das stimmt nicht. Der Antrag muss ausdrücklich gestellt werden – am besten gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Auch mehrere Minijobs können problematisch sein. Ihre Einkünfte werden zusammengerechnet, und wer dadurch die 603-Euro-Grenze überschreitet, gilt insgesamt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Allerdings bleibt für die, die einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben, ein zusätzlicher Minijob steuer- und abgabenfrei.

Schließlich sollten auch kleine Nebentätigkeiten außerhalb eines Minijobs sorgfältig dokumentiert werden. Der geplante 2.000-Euro-Freibetrag gilt nur bis zur Grenze. Wer mehr verdient, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben.

Mehr Freiheit, mehr Geld, aber mit klaren Regeln

Mit dem steigenden Mindestlohn und der neuen Verdienstgrenze bringt das Jahr 2026 spürbare Verbesserungen für Rentner und Bürgergeldbezieher. Der Minijob bleibt ein einfaches, steuerlich günstiges Modell, das nun mehr finanziellen Spielraum bietet.

Rentner können künftig bis zu 603 Euro im Monat und zusätzlich 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das setzt allerdings voraus, dass die Aktivrente beschlossen wird. Damit wird der Nebenverdienst im Ruhestand deutlich attraktiver.

Wer allerdings dauerhaft über der Grenze liegt oder notwendige Anträge vergisst, riskiert Abzüge und Nachzahlungen. Deshalb gilt: Lieber genau hinschauen, regelmäßig kontrollieren und sich rechtzeitig informieren. Dann kann der Minijob auch 2026 und darüber hinaus das bleiben, was er für viele ist – eine unkomplizierte Möglichkeit, aktiv zu bleiben und die Rente spürbar aufzubessern.



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