AfD Saar reagiert gelassen auf Grundrechtsentzugspläne der Grünen

Der Plan des saarländischen Landeschefs der Grünen, AfD-Mitgliedern nach juristischer Prüfung bestimmte Grundrechte entziehen zu lassen, ist beim Landesverband der AfD auf Unverständnis und Spott gestoßen. Nach Meinung der AfD-Bundespartei liegt die „wahre Verfassungsfeindlichkeit“ bei den Grünen.
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Der Grünen-Landesverband im Saarland will prüfen, ob das Grundgesetz den Entzug der Grundrechte von AfD-Mitgliedern möglich machen könnte. Die AfD Saar nimmt den Vorstoß nicht ernst.Foto: Ronny Hartmann/Getty Images
Von 29. Mai 2025

Der AfD-Landesverband im Saarland hat die Aufforderung des dortigen Landesvorsitzenden der Grünen, Volker Borbe, entschieden zurückgewiesen, nach der geprüft werden solle, ob und wie man allen AfD-Mitgliedern ihre Grundrechte auf aktives und passives Wahlrecht sowie den Zugang zu öffentlichen Ämtern entziehen könnte.

„Den grünen Forderungen fehlt es an Maß, Mitte und vor allem an jeglicher stichhaltiger Begründung“, schrieb Christoph Schaufert, der Sprecher des AfD-Landesverbands, auf Anfrage der Epoch Times. „Der vom weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienst (sog. Verfassungsschutz) gezimmerte und glücklicherweise geleakte Bericht kann hier in keiner Weise als Begründung für irgendetwas herangezogen werden.“

Verfassungsschutz unterlässt Zuschreibung vorläufig

Schaufert spielte damit auf die Tatsache an, dass die saarländischen Grünen den Dringlichkeitsantrag ihrer eigenen „Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht“ auf ihrem Landesparteitag am 20. Mai 2025 mit „breiter Zustimmung“ angenommen hatten, nachdem die Gesamtpartei AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Anfang Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.

Eine Woche nach der Einstufung hatte das BfV allerdings erklärt, die AfD vorerst nicht weiter so zu benennen: Bis zu einer Eilsache-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wolle man sich an eine Stillhaltezusage halten.

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Das BfV-Gutachten zur AfD war am 13. Mai gegen den Wunsch der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an die Öffentlichkeit gelangt. Das Politikmagazin „Cicero“ (Bezahlschranke) hatte die offensichtlich abfotografierten Seiten (PDF) als erstes Medium vollständig „geleakt“.

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Saar-Grüne wollen AfD per Dringlichkeitsantrag bekämpfen

Am selben Tag hatte die LAG Demokratie und Recht der Saar-Grünen jenen Dringlichkeitsantrag beschlossen, der sieben Tage später auf ihrem Landesparteitag „mit breiter Zustimmung“ auch angenommen wurde – ungeachtet der inzwischen bekannten vorläufigen Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes.

Unter dem Titel „Hochstufung der AfD – Endlich handeln!“ sieht der Antrag (PDF) unter anderem die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens sowie die Prüfung von Maßnahmen gegen den AfD-Landesverband Saar und etwaige Parteimitglieder im öffentlichen Dienst vor.

Die Saar-Grünen appellierten außerdem an alle anderen Parteien, die „Brandmauer“ zur AfD bis hinunter zur Kommunalebene strikt einzuhalten.

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Borbe will Grundrechtsentzug prüfen lassen

Grünen-Landeschef Borbe hatte die Antragsforderungen um seinen Wunsch nach Grundrechteentzug für Angehörige der AfD erweitert. Nach einer Pressemitteilung auf der Website der Saar-Grünen stützt er seinen Vorstoß auf Artikel 18 des Grundgesetzes:

Der Paragraf [sic] sollte herangezogen werden, um zu prüfen, ob entsprechenden AfD-Anhänger:innen Grundrechte, wie das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern, aberkannt werden können. Dies wäre ein gezielter Weg, um führende Köpfe wie Björn Höcke oder Maximilian Krah zur Rechenschaft zu ziehen.“

Bei Artikel 18 GG handelt es sich nach Borbes Einschätzung um ein „bislang kaum genutztes Mittel, das eine Einschränkung der AfD ermöglichen würde“. Dieses Mittel könne zudem „vor Augen führen, wer in dieser Partei bewusst gegen die Menschenwürde und den Rechtsstaat“ agiere. Verfahren nach Artikel 18 GG böten immerhin eine „schnellere Wirksamkeit“ als ein Parteiverbotsverfahren, welches „juristisch komplex und politisch schwer durchsetzbar“ sei, so Borbe. Und weiter:

 Wir rufen deshalb die Bundesregierung, den Bundestag und die saarländische Landesregierung dazu auf, unverzüglich die Einleitung entsprechender Verfahren zu prüfen und nicht länger vor den politischen Konsequenzen der AfD-Einstufung zurückzuschrecken.“

Vorstoß rief bei AfD-Sprecher Erheiterung hervor

Schaufert, der Sprecher der Saar-AfD, begegnete dem Vorstoß des politischen Gegners spöttisch: Sowohl der BfV-Bericht „mit dem Etikett ‚gesichert rechtsextrem‘“ als auch „die Forderung der Regenbogeneinhörner von der Saar“ seien etwas, „worüber man nur lachen“ könne.

Die AfD Saarland sehe keinen Anlass, sich weiter mit der Angelegenheit „und schon gar nicht mit den grünen Urhebern über Gebühr zu beschäftigen oder in irgendeiner Form in Kontakt zu treten“, erklärte Schaufert. Denn das „würde diesen Antrag mit seinen totalitären Fantasien nur aufwerten“. Die Forderungen der Grünen richteten sich „eh nur an die eigene links-grüne Blase“ und seien derart abwegig, dass sie „für klar denkende Menschen auch nicht die geringste Bedeutung“ besäßen.

Schaufert wies zudem darauf hin, dass der AfD-Landesverband an der Saar „noch kein offizielles ‚Etikett‘ vom Verfassungsschutz, sprich Innenministerium, angeheftet bekommen“ habe. Deshalb habe man diesbezüglich auch noch nicht handeln müssen.

Schaufert war vor gut einem Jahr auf Betreiben seiner katholischen Heimatgemeinde im Bistum Trier wegen seiner Parteiarbeit in Ungnade gefallen. Seither darf er nicht mehr ehrenamtlich für seine Kirchengemeinde arbeiten.

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Bundes-AfD sieht Verfassungsfeindlichkeit bei den Grünen

Auch die AfD-Bundespartei zeigte auf Anfrage der Epoch Times wenig Verständnis für die Perspektive der Grünen. Gerade diese hätten in der jüngsten Vergangenheit „ihre wahre Verfassungsfeindlichkeit“ offenbart, „indem beispielsweise auch kleinste ihrer Gliederungen die illegale Migration aktiv unterstützen, durch ihre Top-Politiker die Meinungsfreiheit einfacher Menschen einzuengen versuchen oder fordern, Parteien zu verbieten oder deren Anhängern die Grundrechte zu entziehen.“

Die AfD dagegen bejahe „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ und trete „aktiv vor allem für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein“, hieß es vonseiten der Bundespartei.

Wenn die AfD sich juristisch gegen Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden wehre, gehe es ihr lediglich darum, „die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses und die Meinungsfreiheit gegen rechtswidrige Einengungen seitens des Verfassungsschutzes und gegen die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu verteidigen“.

Die Epoch Times bat sowohl die Grünen an der Saar als auch die Gesamtpartei der Grünen darum, innerhalb von 24 Stunden einige Fragen zu den Grundrechtsentzugsplänen von Landeschef Borbe zu beantworten. Beide Pressestellen ließen die Frist allerdings ungenutzt verstreichen.

Saarland: AfD laut Umfrage beinahe dreimal so stark wie Grüne

Bei der jüngsten Landtagswahl im Saarland vom März 2022 war die AfD mit 5,7 Prozent erneut ins Plenum eingezogen. Die SPD kann dank ihrer 43,5 Prozent seitdem alleine regieren. Zweitstärkste Kraft war vor drei Jahren die CDU mit 28,5 Prozent. Die Grünen hatten den Einzug in den Landtag mit 4,995 Prozent der Stimmen äußerst knapp verpasst.

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Die bislang letzte Infratest-dimap-Umfrage zum politischen Stimmungsbild an der Saar zeigte Anfang April 2025 ein anderes Bild: Nach der Sonntagsfrage hätten es die Grünen mit 6,0 Prozent in den Landtag geschafft, während sich die AfD mit 17,0 Prozent im Vergleich zur Wahl 2022 verdreifacht hätte. Die SPD unter Ministerpräsidentin Anke Rehlinger wäre mit 30,0 Prozent zwar noch immer stärkste Kraft geworden, hätte aber mindestens einen Koalitionspartner aus den Reihen von CDU (27,0 Prozent), der Linken (8,0) oder Grünen gebraucht.



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