Nach Auslieferung: Nord-Stream-Verdächtiger kommt in Deutschland in U-Haft

Nach drei Monaten in italienischer Untersuchungshaft konnte ein Verdächtiger im Nord-Stream-Komplex nach Deutschland überstellt werden. Nun wurde ihm in Karlsruhe der Haftbefehl eröffnet.
Beamte vor der Haftvorführung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge auf die Gasleitung Nord-Stream.
Beamte vor der Haftvorführung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge auf die Gasleitung Nord-Stream.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times28. November 2025

Nach seiner Auslieferung aus Italien ist ein mutmaßlicher Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge in Deutschland in Untersuchungshaft gekommen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs eröffnete dem Ukrainer Serhij K. in Karlsruhe den Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte. Wohin der Verdächtige nun gebracht wird, wollte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft nicht kommentieren.

Die Anschläge auf das frühere deutsch-russische Prestigeprojekt hatten im Herbst 2022 weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des Ukraine-Kriegs noch nicht in Betrieb.

Rechtsstreit um die Auslieferung

Für die Anschläge wurde bislang niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August konnte der mutmaßliche Drahtzieher an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung an Deutschland. Zwischenzeitlich war er im Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte. Vergangene Woche hatte das oberste Gericht in Italien dann grünes Licht für die Auslieferung gegeben.

Am Donnerstag war der Ukrainer an die deutschen Behörden übergeben und mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht worden. Es wird vermutet, dass er später am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg vor Gericht kommt. Dazu müsste die Bundesanwaltschaft aber zunächst dort eine Anklage erheben und der zuständige Staatsschutzsenat müsste diese zulassen. Wann es so weit sein könnte, ist unklar.

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Polen lehnte Auslieferung eines anderen Verdächtigen ab

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Er soll zu der Gruppe gehören, die im September 2022 Sprengsätze an den Gaspipelines platzierte. Den obersten Strafverfolgern zufolge war er einer der Koordinatoren der Operation. Serhij K. bestreitet die Vorwürfe.

Nach Überzeugung der Ermittler sollen zu dem Siebener-Team auch vier Taucher gehört haben. Für die Anschläge soll die Truppe eine Segeljacht namens „Andromeda“ angemietet haben, die sie von Rostock hinaus auf die Ostsee brachte. Ein mutmaßlich beteiligter Taucher saß zeitweise in Polen in U-Haft. Dort lehnte die Justiz eine Auslieferung an Deutschland jedoch ab. Inzwischen ist der Ukrainer wieder frei. (dpa/red)



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