Nach Klage: Lidl ändert Preisanzeigen in App

Auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird Lidl in der Werbung in seiner App den Preis anzeigen, den Kunden ohne Bonusprogramm zahlen müssen. Darauf einigte sich der Discounter mit vzbv.
„Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, werden die Verbraucherschützer auf „tagesschau.de“ mit Verweis auf dpa zitiert.
Eine entsprechende Klage hatte vzbv vor dem Landgericht Heilbronn bereits eingereicht, gab vzbv in Baden-Württemberg an. Bevor es zur Verhandlung kam, hatten beide Parteien einen Vergleich erzielt.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“, sagt die Leiterin der Stabsstelle Recht von vzbv, Gabriele Bernhardt.
„Der durchgestrichene Preis ohne Erklärung sorgt nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Lidl missachtet mit solcher Werbung die Informationsverpflichtungen der Preisangabenverordnung.“
Zuvor hatte vzbv Lidl angemahnt, weil ein Kunde die Werbung missverstand und den durchgestrichenen Preis, der für Kunden ohne Rabatt-App übersah und den höheren Preis zahlte. Damit wandte er sich an vzbv.
Daraufhin mahnte vzbv Lidl ab, der Konzern unterschrieb jedoch keine Unterlassungserklärung, woraufhin vzbv seine Klage einreichte.
Verbraucherzentrale reichte Unterlassungsklage auch wegen Datennutzung bei App ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen die „Lidl Plus“-App vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Lidl informiere die Nutzer nicht ausreichend darüber, dass sie die App-Rabatte mit ihren Daten bezahlten, teilte der Verband in Berlin mit. Es werde somit gegen Verbraucherrechte verstoßen.
Das Oberlandesgericht bestätigte den Eingang der Klage. Lidl wollte sich zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen nicht äußern. Zunächst hatte die „Lebensmittelzeitung“ berichtet.
Den Verbraucherschützern ist das digitale Bonusprogramm ein Dorn im Auge. Rosemarie Rodden, die Rechtsreferentin des vzbv, erklärte, wer die App nutze, erhalte exklusive App-Rabatte. „Aber: Diese Rabatte gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten.“
Nach der Auffassung der Verbraucherschützer weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
Informationspflicht bei digitalen Bonusprogrammen bisher ungeklärt
Der Verband spricht von einem Pilotverfahren – bislang sei nämlich nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Daten von Verbrauchern als Gegenleistung vorsehen. Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen nach Angaben des Discounters die „Lidl Plus“-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren, berichtete die „Lebensmittelzeitung“ weiter. (dpa/red)
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