Nadelrevolver: Bundestag stimmt über neues Waffenrecht ab

Ein neuartiger Revolver, der mit Druckluft Stahlnadeln verschießt, bereitet den Sicherheitsbehörden Sorgen. Heute entscheidet der Bundestag über schärfere Regeln. Die Haushaltsmittel für Taser sind schon bewilligt.
Die Nadeln können auch die Schutzwesten von Sicherheitskräften durchschlagen.
Die Nadeln können auch Schutzwesten von Sicherheitskräften durchschlagen.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times26. Juni 2025

Um die mit einem neu entwickelten Nadelrevolver verbundenen Risiken zu demonstrieren, haben Polizisten die Druckluftwaffe im Bundesinnenministerium getestet.

Der Test, bei dem die langen Nadeln in einen Seifenblock und eine Schutzweste eindrangen, habe deutlich gezeigt, welche potenziellen Gefahren von dieser Waffe ausgingen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er sehe „keine Möglichkeit“, dass jemand für die Nutzung dieses Revolvers eine Genehmigung erhalten könne.

Erlaubnispflicht oder frei-verkäuflich

Am Abend steht im Bundestag die Abstimmung über eine Änderung des Waffengesetzes auf der Tagesordnung, die eine Erlaubnispflicht für den Nadelrevolver vorsieht. Ohne die Änderung wäre er frei verkäuflich gewesen. Diese Waffe habe ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Einsatzkräfte und Bürger, sagte Dobrindt.

Durch neue Entwicklungen in der Waffentechnik sei es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule verliehen, auch Geschosse zu verschießen, von denen eine potenziell tödliche Wirkung ausgehen könne, hieß es seitens des Innenministeriums.

So sieht der Nadelrevolver aus.

So sieht der Nadelrevolver aus. Foto: Michael Kappeler/dpa

Frage nach dem „Bedürfnis“ zum Besitz der Waffe

Wer in Deutschland über eine erlaubnispflichtige Waffe verfügen will, braucht dafür eine Genehmigung. Die zuständigen Behörden prüfen die Waffenbesitzer auf ihre Zuverlässigkeit, Sachkunde und ihre „persönliche Eignung“ hin.

Nachweisen müssen Waffenbesitzer zudem, dass sie ein „Bedürfnis“ haben, eine Waffe zu besitzen – also zum Beispiel, um zur Jagd zu gehen oder weil sie als Sportschützen aktiv sind.

Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Dobrindt warnt vor der Gefahr der Waffe.

Dobrindt warnt vor der Gefahr der Waffe. Foto: Michael Kappeler/dpa

Vorführen ließ sich Minister Dobrindt auch die Wirkung sogenannter Taser, mit denen er demnächst die Bundespolizei ausstatten will. Dafür ist eine rechtliche Änderung erforderlich, über die aktuell innerhalb der Bundesregierung beraten wird.

Haushaltsmittel für Taser sind schon bewilligt

2.000 dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte sollen laut Bundesinnenministerium innerhalb von fünf Jahren beschafft werden. Die Geräte sind umstritten. Aus Sicht der Bundespolizei schließen sie „die Lücke zwischen Schusswaffe und Schlagstock“.

Unter anderem Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte Zweifel formuliert, ob der Einsatz weiterer Geräte wie Taser sinnvoll ist. Auch die Partei Die Linke äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich zwar für einen bundesweiten Einsatz aus. Ein Allheilmittel sei das aber nicht, sagte ihr Bundesvorsitzender, Jochen Kopelke. Oft reiche es aus, mit dem Gerät zu drohen.

Dennoch gebe es immer wieder auch Situationen, in denen sowohl ein Distanz-Elektroimpulsgerät als auch eine Schusswaffe eingesetzt würden. (dpa/red)



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