Neue EU-Regeln ab heute: Was Bankkunden wissen sollten

Zeit ist Geld. Technisch sind Überweisungen binnen Sekunden in Europa seit fast acht Jahren möglich. Vom heutigen Donnerstag, 9. Oktober, an müssen Geldhäuser ihrer Kundschaft nun solche Echtzeitzahlungen (Instant Payments) verpflichtend ermöglichen. Und weil Fehler bei Überweisungen teuer werden können, greifen zum Stichtag zudem neue EU-Vorgaben, die Verbraucher besser vor betrügerischem oder fehlerhaftem Geldtransfer schützen sollen.
Dem zugrunde liegt die Verordnung 2024/886, die die EU vor fast genau drei Jahren auf den Weg gebracht hat. Der neuen Regelung aus Brüssel zufolge müssen ab dem 9. Oktober alle Banken, die Euro-Überweisungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) anbieten, sowohl Empfang als auch Versand sicherstellen. Den Empfang von Echtzeitüberweisungen mussten die Kreditinstitute bereits seit dem 9. Januar ermöglichen.
Was bedeutet Echtzeitzahlung?
Lange war es in der Bankenbranche üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise abzuarbeiten. Auch Aufträge, die Kunden online einstellten, wurden in der Regel erst mit Zeitverzug ausgeführt. Bei Instant Payments versprechen die Anbieter, dass das Geld binnen 10 Sekunden von einem Konto auf das andere Konto übertragen wird, und das rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden.
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Gibt es Instant Payments nicht längst?
Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa unabhängig von Tag und Stunde empfangenes Geld dem Empfängerkonto direkt gutschreiben. Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen seither zudem nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Nun kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu, wenn Kunden diese Option wünschen.
Wie sollen sekundenschnelle Überweisungen sicherer werden?
Banken müssen ab sofort bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahler wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.
Wieso wird das eingeführt?
Bisher müssen Kunden den Daten vertrauen, die sie per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken. „Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?“ Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
Wie sieht eine solche Empfängerüberprüfung praktisch aus?
Innerhalb weniger Sekunden bekommt derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, eine der folgenden Rückmeldungen:
- Name und IBAN stimmen überein
- Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)
- Name und IBAN stimmen nicht überein
Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt, etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahler vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Der Kunde entscheidet auf Basis der Rückmeldung der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.
Kostet der Check den Kunden was?
Zusätzliche Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der Bundesverband deutscher Banken informiert: „Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.“
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Ist das Geld weg, wenn ich bei einer Überweisung Fehler mache?
Wichtig ist, in solchen Fällen schnell zu handeln. Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man unverzüglich die Bank informieren. Ist das Geld schon auf dem anderen Konto gutgeschrieben, kann eine Rücküberweisung angefragt werden. Dann kontaktiert die Bank des Überweisers die andere Bank und diese wiederum ihren Kunden, auf dessen Konto das Geld fälschlicherweise gebucht wurde. Es gibt jedoch keine Garantie, dass man das Geld auch zurückbekommt.
Auch die Rückholung von irrtümlich überwiesenen Beträgen ist problematisch. Die Deutsche Bundesbank erklärt, dass Banken nur dann haften, wenn sie fälschlich eine Übereinstimmung melden. In allen anderen Fällen müssen Kunden kostenpflichtige Nachforschungsaufträge stellen, die je nach Bank zwischen 30 und 50 Euro kosten können – ohne Garantie auf Erfolg.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Empfängerüberprüfung?
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VOP) ist Teil der EU-Verordnung. Ziel ist es, insbesondere beim Onlinebanking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Wo gelten die neuen Regeln?
Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Der davon zu unterscheidende Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die International Bank Account Number (IBAN) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie in die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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