Neue Regeln für die Kanzlerwahl: Das plant Schwarz-Rot

Die Regierung möchte die Kanzlerwahl reformieren. Im dritten Wahlgang soll jeder Bundestagsabgeordnete Kandidaten vorschlagen können, und das Parlament soll auch dann beschlussfähig sein, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
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Deutscher Bundestag am 05.09.2025.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. September 2025

Union und SPD wollen in einer neuen Geschäftsordnung für den Bundestag das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers anpassen.

Kommt es künftig zu einem dritten Wahlgang, soll die Wahl nicht mehr am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitern können, berichtet der „Focus“. Bleiben Fraktionen untätig, darf nun jedes einzelne Mitglied des Bundestages einen Bewerber ins Rennen schicken.

Vorschlagsrecht für jeden einzelnen Abgeordneten

„Für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt, erhält nach dem neuen § 4 Absatz 3 auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht“, heißt es dazu in der Neufassung der Geschäftsordnung, die Union und SPD dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wollen und über die der „Focus“ berichtet.

Bislang lag das Vorschlagsrecht ausschließlich bei Fraktionen oder einem Viertel der Abgeordneten.

Nach der Änderung könnten im dritten Wahlgang zunächst 5 Prozent der Abgeordneten einen Vorschlag einbringen. Gelingt das nicht, geht das Vorschlagsrecht an jeden einzelnen Abgeordneten.

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Beschlussfähig mit weniger als der Hälfte der Mitglieder

Außerdem soll der Bundestag für den Wahlgang künftig selbst dann beschlussfähig sein, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Union und SPD begründen die Änderung damit, dass künftig ein politisches Herauszögern des dritten Wahlgangs verhindert werden soll. Eine Anpassung für den zweiten Wahlgang ist nicht geplant.

Friedrich Merz (CDU) hatte Anfang des Jahres im ersten Wahlgang die Kanzlermehrheit verfehlt. Dank der Linkspartei konnte der zweite Wahlgang am selben Tag stattfinden – ohne sie wäre dieser Formalakt rechtlich nicht umsetzbar gewesen.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verfügten zwar über eine Mehrheit im Bundestag, jedoch nicht über die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine Ausnahme von der Geschäftsordnung durchzusetzen und einen zweiten Wahlgang noch am selben Tag zu ermöglichen. (dts/red)



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