Neue Regeln, neue Waffen: Merz macht Drohnenabwehr zur Chefsache

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Vorfälle mit mutmaßlich russischen Drohnen berät das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittwoch, 8. Oktober, über Abwehrmaßnahmen. Dabei soll erstmals auch der erst kürzlich gegründete Nationale Sicherheitsrat zum Einsatz kommen, berichtet der „Münchner Merkur“.
Dobrindt: Rechtslage schnell anpassen
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einrichtung dieses neuen Gremiums verständigt. Es soll künftig konstant die weltweite Sicherheitslage beobachten und analysieren. Ziel ist es, die deutsche Sicherheitspolitik besser zu koordinieren und langfristige Strategien für deren Ausrichtung zu entwickeln, erläuterte Epoch Times.
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Die Bundesregierung will nun mit einem umfassenden Modernisierungspaket auf die wachsende Drohnenbedrohung reagieren. Dabei weist sie neben dem Ukraine-Krieg auch auf die Aktivitäten terroristischer Gruppen und krimineller Netzwerke hin. Das Kernstück ist eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert. Dabei will er die Rechtslage schnell anpassen lassen.
Die Zuständigkeiten zwischen Polizei und Bundeswehr sollen durch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und des Bundespolizeigesetzes klarer verteilt werden. Damit wird der Bundeswehr im Ernstfall ausdrücklich auch der Abschuss erlaubt. Bereits in der nächsten Woche ist ein Kabinettsbeschluss vorgesehen.
Die schwarz-rote Regierung nimmt damit eine Initiative der vorangegangenen rot-grünen Minderheitsregierung wieder auf. Bereits im Januar hatte sie eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, um der Bundeswehr das Abschießen von Drohnen zu ermöglichen. Aufgrund des Regierungswechsels wurde die Vorlage nicht mehr im Parlament verabschiedet.
19 Flugabwehrpanzer bis 2028 lieferbar
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt testet in Magdeburg derzeit unterschiedliche Methoden zur Bekämpfung von Drohnen, darunter Abfangdrohnen, Störsignale und direkte Maßnahmen in der Luft wie das Rammen von Drohnen. Gemeinsam sind alle Methoden ein mehrstufiges Verfahren, das von der Identifizierung über die Auswahl der passenden Intervention bis zu deren Umsetzung reicht.
In diesem Bereich will die Bundeswehr wieder aufrüsten: Bis zum Jahr 2028 sind die Lieferungen von 19 Flugabwehrpanzern des Typs Skyranger 30 vorgesehen. Die Panzer von Rheinmetall feuern mit einer Kanone Air-Burst-Munition ab, die etwa 1250 Mal pro Minute verschossen wird. Sie können Ziele in drei Kilometern Entfernung in der Luft treffen.
Eigenen Aussagen zufolge schließt die Bundeswehr mit der Beschaffung eine selbst verursachte „Fähigkeitslücke“. So war der Flugabwehrpanzer Gepard 20212 ausgemustert worden, weil die Bedrohungslage damals als niedrig eingeschätzt wurde.
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Polizeigewerkschaft: Es fehlt an klaren Zuständigkeiten
Kritik an den Plänen kommt aus den Reihen der Bundespolizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender, Heiko Teggatz, sagte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass er „Kompetenzgerangel“ befürchtet. So fehle es „immer noch an einer klaren behördlichen Zuständigkeit für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen“. Mit dem neuen Bundespolizeigesetz sei es zwar geplant, der Bundespolizei eine solche Zuständigkeit für ihre eigenen Aufgaben zu verleihen. „Da sich auch hier einige Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Betreibern überschneiden, ist ein Kompetenzgerangel vorprogrammiert“.
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