Neues Rentenpaket: Was die Pläne für Arbeitnehmer und Rentner bedeuten

Die Bundesregierung plant, die Umsetzung des „Rentenpakets 2025“ in den Bundestag einzubringen. Neben der Einführung der Aktivrente sollen auch neue Modelle zur privaten Altersvorsorge beschlossen werden. Schon Anfang 2026 sollen die Reformen greifen – doch Kritik an den Plänen lässt nicht lange auf sich warten, inklusive von jungen Unionsabgeordneten.
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Die Bundesregierung will die gesetzliche Rente zukunftssicher machen. (Symbolbild)Foto: zamrznutitonovi/iStock
Von 15. Oktober 2025

In Kürze:

  • Bundesregierung bringt Aktivrente und Rentenpaket 2025 auf den Weg
  • Steuerfreie Zuverdienste bis 2.000 Euro, aber nicht für alle Rentner
  • Reform der privaten Altersvorsorge mit geförderten Kinderdepots angekündigt
  • Junge Gruppe der Union warnt vor Milliardenkosten für kommende Generationen

 

Beschäftigte im Rentenalter sollen künftig mit einem steuerfreien Zuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat weiterarbeiten können. Dafür beschloss das Bundeskabinett in Berlin die Aktivrente. Geplanter Startpunkt ist der 1. Januar 2026. Das Gesetz kommt nun in das parlamentarische Verfahren. Es soll Teil eines Gesamtpakets sein.

Thema der Rente erreicht den Bundestag

Womit sich der Bundestag demnächst befassen wird, ist ein großer Teil des Rentenpakets, das CDU, CSU und SPD Ende Mai und Anfang Juni im Koalitionsausschuss geschnürt hatten. Dazu gehören die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau, die Absicherung der Mütterrente, die Stärkung der Betriebsrente und die Aktiv- und Frühstartrente.

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Noch in diesem Jahr beschließen will die Koalition die Aktivrente sowie das „Rentenpaket 2025“ und das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Frühstartrente könnte aber auch bereits so weit vorbereitet werden, dass sie später rückwirkend mit Beginn des neuen Jahres starten kann.

Immerhin hatte bereits die Ampelkoalition Vorarbeit geleistet, als der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Idee eines geförderten Altersvorsorgedepots aufbrachte. In jedem Fall plant die Koalition, die Reform der privaten Altersvorsorge noch in diesem Jahr durch den Bundestag zu bringen.

Nicht alle Ruheständler können von der Aktivrente profitieren

Die Aktivrente, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, wird jedoch nicht für alle Erwerbstätigen gelten. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze, die derzeit bei 66 Jahren und zwei Monaten liegt, können Altersrentenbezieher bis zu 2.000 Euro monatlich dazuverdienen, ohne darauf Steuern entrichten zu müssen. Allerdings gilt die Regelung nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Gewerbetreibende, Freiberufler ohne Versicherungspflicht, weitere Selbstständige und Land- und Forstwirte sind nicht davon erfasst. Auch Frührentner werden den Steuervorteil, der mit der Aktivrente verbunden ist, nicht nutzen können. Die Steuerbefreiung soll bereits im Lohnabzugsverfahren berücksichtigt werden – man muss sie nicht erst mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr geltend machen.

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Noch wurde nicht kommuniziert, wie die Lösung bei versicherungspflichtigen Freiberuflern wie Künstlern oder Publizisten ausfällt. Möglicherweise werden die Steuervorteile der Aktivrente dort bereits bei der Festsetzung der Vorauszahlungen berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern bleiben jedoch die gesetzlichen Versicherungspflichten in der Kranken- und Pflegeversicherung aufrecht. Arbeitgeber müssen auch Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht leisten.

Kritik vom DIW und Deutscher Bundesbank

Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung der Aktivrente und ihrer Bilanz erfolgen. Noch in diesem Jahr will das Kabinett den Einsetzungsbeschluss für die dafür zuständige Rentenkommission fällen. Im Jahr 2026 soll diese auch bereits ihre Arbeit abgeschlossen haben.

Bereits jetzt gibt es mancherorts Kritik am Konzept der Aktivrente. So heißt es vonseiten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die Regelung werde hauptsächlich besserverdienenden Rentnern zugutekommen. Gleichzeitig trage sie zu einem jährlichen Ausfall an Steuereinnahmen in Milliardenhöhe bei.

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Auch die Deutsche Bundesbank zeigt sich skeptisch. Sie weist darauf hin, dass die Gründe, warum viele ältere Menschen im Ruhestand weiterarbeiten, nicht primär finanziell sind.

Riester-Rente: Vorschusslorbeeren nicht gerecht geworden

Ein weiterer großer Wurf soll nach dem Willen der Bundesregierung die Generalüberholung der geförderten Altersvorsorge werden. Seit 2002 soll die Riester-Rente helfen, die Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen, die durch die Rentenreform der Regierung Schröder bewirkt wurde.

Vor allem Geringverdiener und Familien konnten hohe Förderungen ihrer privaten Altersvorsorge einstreichen. Dafür mussten sie lediglich einen verhältnismäßig überschaubaren Mindesteigenbeitrag leisten. Das geförderte Riester-Sparen galt neben der betrieblichen Altersvorsorge als Instrument, die zunehmende Lücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen.

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Die Riester-Rente war mit großen Vorschusslorbeeren gestartet. Mittlerweile wird nur noch ein Teil des Bestandes bedient. Zahlen aus dem Vorjahr zufolge werden von historisch abgeschlossenen 20 Millionen Verträgen nur noch zwischen 10 und 12 Millionen Verträgen bedient, wie „Finanztip“ berichtet. Etwa 3 bis 5 Millionen sollen nur noch auf dem Papier bestehen. Bereits etwa 5 Millionen Verträge wurden gekündigt – trotz der häufig damit verbundenen Rückzahlungsverpflichtungen erhaltener Zulagen.

Warum das bisherige Modell geförderter Altersvorsorge scheiterte

Zu den Gründen des Misserfolgs der Riester-Rente gehören von deutscher Seite wenig beeinflussbare Aspekte wie die Zinspolitik von Notenbanken. Allerdings tragen auch andere Faktoren dazu bei, dass die Renditen von Riester-Produkten oft unbefriedigend bleiben. Unter anderem muss der konservativ anzulegende Absicherungsanteil hoch genug sein, um die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

Dazu kommt die Risikoaversion deutscher Sparer. Der Chefredakteur von „Finanztip“, Saidi Sulilatu, äußerte in der Vorwoche bei einer hauseigenen Veranstaltung in Berlin laut „t-online“:

„Es wurde behauptet, bei der Altersvorsorge dürfe man nicht spekulieren. Also musste man Garantien einziehen.“

Diese gingen jedoch auf Kosten der Rendite.

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Künftig soll es mit der Frühstart-Rente für Kinder ab sechs Jahren bis zur Volljährigkeit ein gefördertes Depot für die Altersvorsorge geben. Die Koalition sucht jedoch auch nach einer Lösung für Bürger ab dem 18. Lebensjahr. Dabei könnten einige Ideen Berücksichtigung finden, die bereits Christian Lindner in der Ampel-Ära zu Papier gebracht hatte.

JU auf Konfrontationskurs zu Rentenpaket

Unmut gibt es unterdessen in der Jungen Gruppe der Unionsfraktion. Die 18 Mitglieder umfassende Vereinigung von Abgeordneten hat den nun vorbereiteten Gesetzentwurf für „in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig“ erklärt. Er drohe Folgekosten zu verursachen, die in Milliardenhöhe gingen und „gegenüber der jungen Generation nicht zu rechtfertigen“ seien.

Demnach stehen auch die jungen Unionsabgeordneten zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren. Eine Niveaustabilisierung über 2031 hinaus sei aber nicht vereinbart worden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas jedoch habe einen Entwurf vorgelegt, der das Rentenniveau dauerhaft um 1 Prozent höher halten wolle, als es sich nach geltendem Recht ergeben würde.

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Dies, so heißt es aus der Jungen Gruppe, würde allein in den Jahren 2032 bis 2040 Mehrkosten von über 115 Milliarden Euro bewirken. Auch darüber hinaus bleibe es „das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“, äußert der Vorsitzende Pascal Reddig. Dies sei „nicht hinnehmbar“. Die Koalitionsparteien verfügen im Bundestag über eine eigene Mehrheit von 12 Sitzen. Die 18 Abgeordneten der jungen Abgeordneten könnten die Verabschiedung des Rentenpakets entsprechend verzögern oder gefährden.

Die Fraktionsführung der Union hält die Kritik der Jungen Gruppe für nachvollziehbar. „Ich habe schon Verständnis für die Kritik“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) am Dienstag, 14. Oktober, in Berlin. Er verwies dabei auf Vereinbarungen in dem Kabinettsbeschluss zum Rentenpaket, „die über den Koalitionsvertrag hinaus gehen“. Darüber müsse nun im parlamentarischen Verfahren mit der SPD diskutiert werden.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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