Ohne Grüne im Bundesrat: Regierung will sichere Herkunftsländer selbst festlegen

Die Bundesregierung will im Asylrecht leichter sichere Herkunftsländer festlegen. Ein neuer Gesetzentwurf schlägt vor, die Staaten per Rechtsverordnung zu bestimmen – ohne den Bundesrat.
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Auch über neue Vorschläge zum Asylrecht wird heute debattiert (Archivbild).Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Juli 2025

Im Zuge der Verschärfung der Migrationspolitik will die Bundesregierung die Liste sicherer Herkunftsländer deutlich ausweiten. CDU/CSU und SPD legten dazu einen Gesetzentwurf „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780) vor.

Künftig sollen Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung und nicht mehr durch Parlamentsbeschuss festgelegt werden. Ziel ist die Beschleunigung von Asylverfahren und Rückführungen.

Bislang befinden Bundestag und Bundesrat über die sicheren Herkunftsländer. Das Problem: In der Länderkammer hatten insbesondere Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen solche Beschlüsse immer wieder blockiert. Versuche, die Liste sicherer Herkunftsländer auszuweiten, scheiterten damit immer wieder. „Staaten werden nicht sicher, weil Sie es sich wünschen“, sagte Helge Limburg (Grüne) an die Adresse des Bundesinnenministers.

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag erstmals mit den Plänen. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfes an den Innenausschuss geplant.

Was sind sichere Herkunftsstaaten?

Laut dem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung künftig für internationalen Schutz im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Asylgesetzes (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise subsidiärer Schutz) einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung als sicher festlegen können.

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Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist – etwa aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Was bedeutet das für Menschen aus diesen Ländern?

Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten laut Asylgesetz grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet abzulehnen“, es sei denn, die Betroffenen können das Gegenteil beweisen. Das Recht auf eine individuelle Anhörung und Prüfung eines Asyl- oder Schutzgesuchs bleibt unberührt.

Die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten führe „zu beschleunigten Asyl- und Asylgerichtsverfahren“, heißt es im Gesetzentwurf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könne diese schneller bearbeiten.

Wird der Antrag zurückgewiesen, kann der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Rechtsbehelfsfristen werden verkürzt und Rückführungen schneller durchführbar. Zudem gelten für die Betroffenen strengere Wohnsitzverpflichtungen und Arbeitsverbote während des Asylverfahrens.

Mit dem Gesetzentwurf soll auch eine Regelung aus Zeiten der Ampelregierung wieder aufgehoben werden, die eine verpflichtende Bestellung eines Rechtsbeistands in Fällen von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam vorsieht.

Der entsprechende Passus im Aufenthaltsgesetz soll gestrichen werden. Ziel sei die „Steigerung der Zahlen der Rückführung ausreisepflichtiger Personen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Welche sicheren Herkunftsländer gibt es derzeit?

Derzeit sind zehn Länder als sichere Herkunftsstaaten festgelegt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Senegal und Serbien. Daneben gelten generell alle EU-Länder als sicher.

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Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer vereinbart. „Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien“, heißt es dort. Die Aufnahme weiterer Länder solle fortlaufend geprüft werden.

„Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.“

Müsste der Rechtsänderung auch der Bundesrat zustimmen?

Die Bundesregierung geht nicht davon aus, der Gesetzentwurf könnte demnach mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.

Dies ist allerdings umstritten. Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle damit das Grundgesetz umgehen. Im Verfassungsartikel 16a ist festgelegt, dass die Festlegung sicherer Herkunftsländer „der Zustimmung des Bundesrates bedarf“. Paragraf 16a bezieht sich auf politisch verfolgte Menschen.

Die Regierung erklärt, diese Regelung bleibe durch die geplanten Änderungen für Asylberechtigte unangetastet. Es gehe um Länder, bei denen in der Regel kein Asyl gewährt werde, sondern bestenfalls ein Schutz nach internationalem Recht. In diesen Fällen könne deshalb das Verfahren zur Festlegung sicherer Herkunftsstaaten auch abweichen. (afp/red)



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