Panne bei Pflegeversicherungsbeiträgen: Rentner zahlen „Zwangszinsen“

In Kürze:
- Millionen Rentner zahlten 2025 zu hohe Pflegeversicherungsbeiträge
- Ursache: fehlerhafte Nachberechnung bei Beitragserhöhung im Juli
- Rückerstattung wird von der Rentenversicherung ausgeschlossen
- Einnahmen für die Rentenversicherung: rund 11 Millionen Euro
Eine Panne bei der Erstellung von Rentenbescheiden sorgt derzeit für Unmut. Millionen betroffener Rentner haben aufgrund einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage zu hohe Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung einbehalten. Diese kann sich über 11 zusätzliche Millionen Euro freuen. Mit einer Rückerstattung überschüssiger Beiträge können die Betroffenen jedoch nicht rechnen.
Nachzahlung berechnet auf Basis erhöhter Renten
Die „Bild“ hatte zuerst über die Angelegenheit berichtet. Ausgangspunkt ist die von der damaligen Ampelkoalition beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser stieg mit Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent. Statt die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte bereits innerhalb der ersten sechs Monate umzusetzen, zog die Deutsche Rentenversicherung im Juli 1,2 Prozent ab.
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Dies entspräche einer Nachzahlung der in den ersten sechs Monaten noch nicht eingezogenen 0,2 Prozent. Der Pferdefuß an der Sache: Mit Juli werden die Renten und damit auch die Pflegebeiträge angepasst. Dadurch wurde jedoch auch der Nachzahlungsbetrag nicht auf der Grundlage der Rentenhöhe in den ersten sechs Monaten berechnet, sondern auf jener der angepassten und damit höheren Rente, die seit Juli bezahlt wird.
Kritik von Rentenberatern: „Zwangszinsen“ auf Kosten der Senioren
Der Unterschied für den einzelnen Rentner war in absoluten Zahlen nicht gravierend. Um einen Euro zu viel zu bezahlen, musste die zugrundeliegende Rente bei mindestens 2.400 Euro liegen. Wer in der ersten Jahreshälfte eine Rente von 1.000 Euro erhalten hätte, hätte bei korrekter Berechnung 1,2 Prozent von diesem Betrag entrichten müssen – was 12,00 Euro entsprach.
Ab Juli stieg die Rente jedoch um 3,74 Prozent. Tatsächlich wären in diesem Beispiel die 1,2 Prozent jedoch vom erhöhten Betrag von 1.037,40 Euro abgezogen. Das wären 12,45 Euro gewesen. Die Überzahlung hätte entsprechend bei 45 Cent gelegen.
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Obwohl es sich nur um geringe Beträge handelte, die sich zugunsten der Deutschen Rentenversicherung allerdings summierten, spricht der Bundesverband der Rentenberater von „13,3 Prozent Zwangszinsen“. Bei privaten Banken habe der Bundesgerichtshof auch Falschberechnungen in dieser Höhe nicht akzeptiert. Auch Neurentner, die erst im Mai oder Juni in den Ruhestand getreten waren, mussten die gesamte Nachzahlung leisten.
Rentenversicherung hält Verfahren für alternativlos – und durch Verordnung gedeckt
Die Deutsche Rentenversicherung erklärte gegenüber „t-online“, es sei weniger Verwaltungsaufwand, die Anpassung des Beitragssatzes pauschal abzugelten. Sprecherin Una Großmann äußerte:
„Eine Lösung mit differenzierten Beitragssatzhöhen ist wegen der kurzfristig erforderlich gewordenen Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2025 nicht möglich.“
Die Anpassung der Renten könne nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren zeitnah genug erfolgen. Immerhin gehe es um Renten für 22 Millionen Bezugsberechtigten.
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Das Vorgehen beruhe auf einer bewusst so gestalteten Verordnung, bestätigte auch der Bund der Steuerzahler. Klagen versprechen deshalb wenig Erfolg. Bei einem durchschnittlichen Überschussbetrag von 50 Cent würde das für die Deutsche Rentenversicherung, die für die Pflegekassen als Zahlstelle fungiert, Einnahmen von etwa 11 Millionen Euro bedeuten.
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