Polizeibeauftragter zu Zurückweisungen: Dobrindt muss Rechtssicherheit schaffen

Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes, fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Rechtssicherheit für die eingesetzten Beamten an den deutschen Grenzen. Es sei „die Aufgabe des Dienstherrn, neben einer klaren Weisungslage auch für eine klare Rechtslage bei Zurückweisungen zu sorgen“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die irreguläre Zuwanderung begrenzen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die irreguläre Zuwanderung begrenzen.Foto: Katharina Kausche/dpa
Epoch Times8. Juni 2025

In der Debatte um die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen fordert der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die eingesetzten Beamten. „Für mich ist klar: Die Einsatzkräfte an den Grenzkontrollstellen können nicht zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“. Dobrindt zog eine aus seiner Sicht positive Bilanz der bisherigen Zurückweisungen.

Anfang der Woche hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von drei Somaliern an der deutsch-polnischen Grenze in Eilbeschlüssen als rechtswidrig eingestuft. Konkrete Auswirkungen hat die Entscheidung nur auf die drei Einzelfälle.

Sie befeuert aber die migrationspolitische Debatte. Verstärkte Grenzkontrollen und die Zurückweisung von aus anderen EU-Staaten einreisenden Asylsuchenden sind zentrale Maßnahmen der neuen Bundesregierung.

Urteil zeigt laut Grötsch: „Exekutive sagt was anderes als Judikative“

Grötsch sagte zu dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, er sei kein Jurist, sondern Polizist, aber er „sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative“. Dies halte er „für einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst geklärt werden“ müsse.

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Schließlich hätten die Einsatzkräfte den Anspruch an ihre eigene Arbeit und an sich selbst, „dass sie rechtmäßig handeln. Das ist eine Frage, die im Innenministerium zu klären ist“, mahnte Grötsch in der „Rheinischen Post“. Es sei „die Aufgabe des Dienstherrn, neben einer klaren Weisungslage auch für eine klare Rechtslage bei Zurückweisungen zu sorgen“.

Dobrindt: „Darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden“

Dobrindt will ungeachtet der Eilentscheidung des Berliner Gerichts an den Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen festhalten. „Ich bin der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag.

„Darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden“, fügte er hinzu. Aus seiner Sicht bestehe durch die Migration eine Überforderung der Kommunen und damit eine Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung.

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Dobrindt hatte vor einem Monat die Bundespolizei angewiesen, von wenigen Ausnahmen abgesehen auch Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Seither habe es insgesamt 3278 Zurückweisungen gegeben, sagte er nun den Funke-Zeitungen. „Darunter waren 160 Personen, die Asyl begehrt haben.“

Der Innenminister sprach sich in dem Interview auch erneut dafür aus, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern. „Solche Drittstaatmodelle sind ein Weg für die Zukunft, um das Geschäft von kriminellen Schleuserbanden zu unterbinden“, sagte er. „Ich bin dafür, das zu forcieren.“ Die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen wolle er dann beenden, wenn es einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenzen gebe. (afp/red)



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