Ramelow für neue Nationalhymne und Abstimmung über die Farben Schwarz-Rot-Gold – Kritik aus anderen Parteien

Bodo Ramelow (Linke) befürwortet eine neue Nationalhymne und eine Abstimmung über die Farben der deutschen Flagge.
Titelbild
Die deutsche Flagge vor dem Reichstagsgebäude.Foto: bluejayphoto/iStock
Epoch Times29. August 2025

Der ehemalige thüringische Ministerpräsident und aktuelle Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach sich für eine neue deutsche Nationalhymne und eine Abstimmung über die Farben der schwarz-rot-goldenen Landesflagge aus.

Ramelow: Singe aktuelle Hymne „mit Begeisterung“

Er kenne viele Ostdeutsche, die „die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen“.

„Ich würde daher tatsächlich gerne die Kinderhymne von Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen“, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“.

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„Die Kinderhymne hat einen wunderbaren Text. Über die Passage, dass ein besseres Deutschland blühe, könnten wir Zugang zu einer gesamtdeutschen Hymne finden, die wir alle zusammen mit Freude singen könnten“, sagte der Linken-Politiker.

Er selbst singe die aktuelle Hymne allerdings „mit Begeisterung“ mit, weil er sie einordnen könne.

Eine Absage an totalitäre Strukturen

Ramelow forderte gleichzeitig auch eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. „Ich weiß, dass Schwarz-Rot-Gold die Absage an totalitäre Strukturen ist. Viele fremdeln aber auch mit der Nationalfahne“, sagte er weiter.

„Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“, erklärte Ramelow.

Kritik aus anderen Parteien

Scharf gegen eine Debatte über die Nationalhymne wandte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. „Unsere Flagge und unsere Hymne stehen für unsere Demokratie, unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat. Wer damit fremdelt, hat ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes“, sagte er der „Rheinischen Post“.

Linnemann warf Ramelow vor, einen „Kulturkampf“ anzuzetteln. Gegen dessen Vorschlag wandten sich im Berliner „Tagesspiegel“ auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (beide CDU). Von einer „Symboldebatte“ sprach ebenfalls im „Tagesspiegel“ die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt.

Die AfD kritisierte Ramelows Vorstoß als „realitätsfern und skurril“. Dies sei „überflüssiges Sommerlochgerede“, erklärte AfD-Vizechef Stephan Brandner. Der AfD-Politiker Götz Frömming sprach von einem „Frontalangriff auf das Herz unserer nationalen Identität“.

Bei der Wiedervereinigung 1990 wurde Artikel 146 nicht genutzt

Der Artikel 146 war von den Autoren ursprünglich ins Grundgesetz aufgenommen worden, um eine Wiedervereinigung des damals geteilten Deutschland zu ermöglichen. Er besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.

Bei der Wiedervereinigung 1990 wurde dieser Artikel allerdings nicht genutzt. Stattdessen trat die DDR der Bundesrepublik und damit auch dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei – nach Artikel 23 des Grundgesetzes.

Die deutsche Hymne „Einigkeit und Recht und Freiheit“ wurde von Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasst, die Melodie stammt von Joseph Haydn. Sie wurde in der Weimarer Republik erstmals zur Nationalhymne. Seit 1952 ist die dritte Strophe des Liedes Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.

Die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold stehen seit dem 19. Jahrhundert für ein freiheitliches Deutschland. Im Revolutionsjahr 1848 bestimmte die Frankfurter Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zur Fahne des damaligen Deutschen Bundes. Die Farben stehen politisch auch in Abgrenzung zu den Farben Schwarz-weiß-rot, die vom Kaiserreich und vom nationalsozialistischen Deutschland genutzt wurden. (afp/red)



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