Verfassungsgericht: Klage von AfD-Politiker unzulässig
Ein von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter gegen die Bundesregierung angestrengter Rechtsstreit wegen einer nicht vollständig beantworteten Frage ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Er zeigte nicht ausreichend auf, dass seine Rechte verletzt sein könnten, wie das Gericht nach Angaben vom Dienstag entschied. In der Frage ging es um ein Visumsverfahren. (Az. 2 BvE 8/23)
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Bundesverfassungsgericht: Antrag unzulässig
Die AfD-Fraktion richtete im Mai 2023 dazu eine Kleine Anfrage an die damalige Bundesregierung. Diese verwies in ihrer Antwort unter anderem auf eine schon zuvor erteilte Antwort in anderer Sache. Keuter sah sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, weil die Anfrage nicht vollständig beantwortet worden sei. Er wandte sich an das Verfassungsgericht.
Sein Antrag wurde aber nun als unzulässig verworfen. Schon der maßgebliche Sachverhalt erschließe sich nicht, erklärte das Gericht. Keuter habe die Antwort, auf die das Auswärtige Amt verwiesen habe, nicht vorgelegt oder beschrieben. Der Umfang der Antwort sei also unklar. Keuter habe nicht ausgeführt, zu welchen Punkten er weitere Informationen erwartet habe. (afp/red)
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