Regeln für „pandemische Notlage“ und mehr: Bundeskabinett macht Weg frei für Vorgaben der WHO

Damit ist der erste Schritt absolviert, um die im Juni 2024 auf WHO-Ebene beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in nationales Recht umzusetzen. Allerdings müssen auch Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.
Das Bundesgesundheitsministerium hält die Neufassung für erforderlich, um eine bessere Vorbereitung auf globale Gesundheitskrisen zu gewährleisten. Wie es in einer Erklärung dazu heißt, erleichterten die in den IGV verankerten Neuerungen die richtige Reaktion auf solche Situationen. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie dringlich der Handlungsbedarf sei.
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Durch die Umsetzung der Vorgaben könne man im Ernstfall möglichst zeitnah Informationen über Ursache und Lage erhalten. Sie erleichterten auch die Identifikation von Laboren und Krankenhäusern, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionskrankheiten umgehen könnten. Die IGV hülfen, die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene im Krisenfall zu optimieren und schnell zu handeln.
Zu den zentralen Neuerungen gehört der Begriff der „pandemischen Notlage“, der 2024 in die IGV eingeführt wurde. Der WHO-Generaldirektor kann im Fall einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“, zu der eine Pandemie zählt, eine solche ausrufen. Anschließend kann er darauf gestützt zeitlich befristete Empfehlungen aussprechen.
Pflicht zur Kommunikation: Länder sollen WHO frühzeitig informieren
Eine weitere Neuerung beinhaltet die Anpassung eines Prüfalgorithmus für Fälle schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache. Häufen sich diese, soll dies eine mögliche Meldung an die WHO beschleunigen. Es ist auch ein Gebot an die Vertragsstaaten in den ergänzten IGV enthalten, unter bestimmten Umständen die WHO zu informieren und sich mit dieser abzustimmen.
Dieses komme insbesondere bei unklaren Gesundheitsereignissen und fehlenden Informationen zum Tragen. Ob eine Meldepflicht greift, solle dann ein Prüfalgorithmus entscheiden. Um die Umsetzung der Vorgaben zu gewährleisten, soll ein Implementierungskomitee eingesetzt werden. Zudem sollen alle Vertragsstaaten nationale IGV-Behörden zum Zwecke der Koordination einrichten.
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Eine weitere Neuerung stellt die Verpflichtung der Vertragsstaaten dar, sogenannte Kernkapazitäten vorzuhalten, um im Ernstfall darauf zurückzugreifen. Dazu gehören nicht nur solche zur Labordiagnostik – auch auf regionaler Ebene – und Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fallmanagement.
Auch sogenannte Risikokommunikationskapazitäten gehören in diesen Bereich, „einschließlich zum Umgang mit Fehl- und Desinformation“. Dieses Thema hatte die WHO in der Endfassung des im Mai verabschiedeten Pandemieabkommens nach Kritik von mehreren Seiten ausgespart. In den IGV ist es aber vorhanden. Beide Vertragswerke ergänzen sich und sind miteinander verzahnt, erklärte die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil im Epoch-Times-Interview.
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Globale Solidarität als Ziel von IGV und Pandemieabkommen – Details bleiben offen
Die Weltgesundheitsversammlung soll zudem die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus für den Aufbau der Kernkapazitäten beaufsichtigen. So soll eine effizientere Nutzung von Finanzmitteln gewährleistet sein. Außerdem werden „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als feste Grundsätze in die IGV aufgenommen.
Dies soll sicherstellen, dass – anders als während der Corona-Pandemie – ärmere und ressourcenschwächere Länder nicht benachteiligt werden. Sie sollen besseren Zugang zu Impfstoffen, Medikamenten und Schutzausrüstung sowie Diagnostik, Therapie und medizinischer Versorgung erhalten.
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Wie das konkret gewährleistet sein soll, bleibt indes offen. Die WHO hatte versucht, mit Blick auf ihr Pandemieabkommen eine sogenannte PABS-Vereinbarung zu erzielen. Dieses „Pathogen Access and Benefit System“ soll den Austausch von Informationen über neue Krankheitserreger, beispielsweise durch DNA-Sequenzen, beschleunigen. Sie erreichten darüber allerdings keinen Kompromiss, sodass der Pandemievertrag momentan noch unvollständig ist.
Digitale Nachweise und Lieferketten: Pläne für die nächste Krise
Außerdem sollen Pharmaunternehmen und reiche Länder den ärmeren einen bestimmten Teil ihrer Produktion an Medikamenten oder Impfstoffen erstatten. Pharmaunternehmen und Industrieländer wehren sich dagegen. Sie wollen keinen Automatismus in diesem Bereich und insbesondere keine Aufweichung des Patentschutzes. Eine Einigung ist hier noch nicht absehbar.
Die IGV, die in ihrer neuen Fassung am 19. September 2025 für alle Vertragsstaaten weltweit in Kraft treten, sollen auch neue Grundlagen für den Einsatz digitaler Nachweise in Gesundheitskrisen schaffen.
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Ansätze dazu hatte es mit dem zwischenstaatlich anerkannten Impfzertifikat in der Corona-Zeit gegeben. Auch versucht man auf Grundlage der IGV die konkrete Ausgestaltung des von der Organisation ausgegebenen Ziels, globale Lieferketten aufzubauen und zu optimieren.
WHO verliert Rückhalt: Trump und Milei steigen aus
Nicht in allen Ländern ist das Vertrauen in die WHO und in deren Mechanismen zur Pandemiebekämpfung hingegen gleich groß. Die USA hatten im Januar 2025 mit der erneuten Amtsübernahme von Präsident Donald Trump ihren Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation erklärt. Wenig später folgte auch Argentinien.
Beide Länder gaben als einen ihrer Entscheidungsgründe an, dass die WHO in der Zeit der Corona-Pandemie gerade nicht in der Lage gewesen sei, zeitnah verlässliche Informationen zu COVID-19 zur Verfügung zu stellen. Stattdessen habe diese lange Zeit unkritisch auf die Angaben des im Ursprungsland regierenden chinesischen KP-Regimes vertraut. Dies habe möglicherweise eine frühere und effektivere Reaktion verhindert.
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Das Bundesgesundheitsministerium betont, die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz blieben durch die IGV unberührt. Dennoch gibt es Bedenken, die Bestimmungen könnten die nationale Souveränität im Bereich der Gesundheitspolitik untergraben. Dies könne beispielsweise auf dem Wege von Gerichtsurteilen geschehen, die sich auf diese stützten. Gleichzeitig könnten nationale Regierungen geneigt sein, restriktive Maßnahmen im Bereich der Grundrechte mit Vereinbarungen auf WHO-Ebene zu rechtfertigen.
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