Rente, neuer Wehrdienst, Steuern: Was diese Woche im Bundestag wichtig wird
Die Sitzungswoche des Deutschen Bundestags beginnt heute um 14 Uhr mit der anderthalbstündigen Regierungsbefragung. Den Fragen der Abgeordneten stellen sich Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sowie der Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei (CDU).
Beraten und abgestimmt wird unter anderem über einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Errichtung eines Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen.
Zudem findet auf Antrag der AfD eine Aktuelle Stunde zu Gewaltvorfällen am Wochenende rund um die Gründungsveranstaltung des neuen AfD-Jugendverbands statt. Unter anderem stehen bis zum 5. Dezember das Rentenpaket der Regierung, der neue Wehrdienst und eine Reihe von Steueränderungen auf der Agenda. Ein Überblick:
Rentenpaket
Am 5. Dezember steht die Abstimmung über das von der schwarz-roten Regierung eingebrachte Rentenpaket an – und dürfte zur Zitterpartie werden.
Zentraler Punkt ist die sogenannte Haltelinie: Sie setzt das Rentenniveau auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens fest. Sie gilt nach Abzug der Sozialabgaben und vor Steuern. Die Haltelinie wurde 2019 zur Rentenstabilisierung eingeführt und läuft zum Jahresende aus, wenn das nun vorliegende Gesetz nicht durchkommt.
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Zum Rentenpaket gehören auch die Ausweitung der sogenannten Mütterrente, das Aktivrentengesetz für Steuererleichterungen bei Arbeit im Rentenalter sowie ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Einige junge Abgeordnete der Union lehnen das Rentenpaket ab, womit die schmale Mehrheit der Regierungsfraktionen gefährdet ist.
Neuer Wehrdienst
Am selben Tag steht die abschließende Abstimmung über das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz an. Die Regierung plant einen neuen Wehrdienst, um die Bundeswehr personell zu verstärken. Das soll zunächst über das Freiwilligkeitsprinzip laufen.
Ab dem kommenden Jahr werden dazu Fragebögen an alle 18-jährigen Frauen und Männer geschickt, um Motivation und Eignung für den Dienst zu ermitteln – für Frauen ist die Beantwortung freiwillig, Männer müssen antworten.
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Zudem soll es eine verpflichtende Musterung für alle jungen Männer ab Jahrgang 2008 und klare Aufwuchsziele für die nächsten Jahre geben. Der Wehrdienst soll mindestens ein halbes Jahr dauern und mit mindestens 2600 Euro brutto im Monat vergütet werden.
Wird der Aufwuchs nicht über Freiwilligkeit erreicht, soll eine sogenannte Bedarfswehrpflicht kommen, wozu ein neues Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nötig wäre.
Steueränderungsgesetz und Pendlerpauschale
Am 4. Dezember stimmt der Bundestag nach einstündiger Debatte abschließend über das Steueränderungsgesetz ab. Damit soll unter anderem ab Januar 2026 die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf dann sieben Prozent gesenkt werden. Die Unternehmen sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie die Senkung an die Gäste weitergeben oder das Geld in Investitionen fließt.
Weiterhin ist geplant, die Pendlerpauschale zu erhöhen: Der Entwurf sieht vor, dass diese einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer steigen soll – bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Außerdem soll die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben werden.
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Weitere Abstimmungen im Bundestag
Ein weiteres Gesetzesvorhaben setzt eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing in deutsches Recht um. Demnach müssen Werbeaussagen zur Umweltwirkung von Produkten künftig klar verständlich sein, auf anerkannten Umweltleistungen beruhen oder durch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel belegt werden.
Ebenfalls eine Umsetzung von EU-Recht, welche in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden soll, betrifft die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Energieanlagen, etwa von Windkraftanlagen auf See.
Die Abgeordneten sollen zudem noch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos besiegeln, die um fünf Jahre verlängert wird, und die Einstufung von Geothermieanlagen und Großwärmepumpen als Projekte im „überragenden öffentlichen Interesse“.
Schutzabkommen für Hochsee
Deutschland will einem UN-Abkommen beitreten, mit dem die Errichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll heute vom Kabinett beschlossen werden und dann in den Bundestag gehen. Bisher hat Deutschland den Vertrag für das UN-Abkommen zwar unterschrieben, für die offizielle Ratifizierung ist aber ein Gesetz nötig.
Mit dem UN-Hochseeschutzabkommen wird erstmals weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich. Zudem soll es Umweltprüfungen von menschlichen Aktivitäten wie zum Beispiel Fischerei im Ozean geben. Im Jahr 2023 hatten sich mehr als 160 Staaten in New York nach langem Ringen auf das Abkommen geeinigt.
Die Hochsee ist der Bereich der Meere, der außerhalb nationaler Rechtsprechung liegt und damit im Grunde niemandem gehört. Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln. (afp/ks)
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