Renten-Kick mit Frühstart-Rente: Schwarz-rote Koalition will Gesamtversorgung im Blick haben

Der schwarz-rote Koalitionsvertrag beinhaltet neue Regelungen für die Rente. Doch was bedeutet das?
Die Parteispitzen zeigten sich zufrieden.
Die Parteispitzen zeigten sich zufrieden.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 12. April 2025

Im insgesamt 144-seitigen Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ zwischen der CDU, CSU und SPD für das neue Regierungsbündnis zur 21. Legislaturperiode heißt es unter anderem: „Wir verstehen das Wahlergebnis als Auftrag für eine umfassende Erneuerung unseres Landes.“ Und so soll auch in einem wichtigen Bereich ein Neuanfang gemacht werden: der Rente.

„Die Rente ist sicher“

Wie schon Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm unter anderem zur Zeit der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes 1997 gesagt hatte: „Die Rente ist sicher“ – so verspricht auch das neue schwarz-rote Koalitionspapier: „Die Rente bleibt über die Legislatur hinaus stabil.“

Die Gesamtversorgung im Blick

Unter Punkt 1 „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“ wird der Unterpunkt „Rente, Alterssicherung, Reha, Sozialversicherungen und Selbstverwaltung“ aufgeführt. Darin heißt es unter anderem, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens bis 2031 garantiert wird – wenn nötig durch Zuschuss von Steuergeldern.

Zudem soll eine Rentenkommission eine neue Kennziffer (Messgröße) entwickeln, die das Gesamtversorgungsniveau aller drei Säulen der Altersvorsorge berücksichtigen soll: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge.

„Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben“. Gleichzeitig sollen finanzielle Anreize für freiwillig längeres Arbeiten geschaffen werden: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“

Die Frühstart-Rente

Ein wichtiger und neuer Punkt der neuen Bundesregierung im Bereich Rente wird eine zusätzlich zur regulären Altersrente anzusparende Frühstart-Rente sein, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, für Kinder und Jugendliche in Deutschland ein staatlich gefördertes Vorsorgeprogramm ins Leben zu rufen, welches ein erwerbsunabhängiges frühes Kapital für die spätere Altersvorsorge schaffen soll.

So sollen für jedes Kind, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, „das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht“, monatlich 10 Euro in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“ eingezahlt werden. Ab 18 Jahren bis zum Renteneintritt könne dann – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der noch nicht benannt wurde – privat weiteres Kapital einbezahlt werden – steuerfrei.

Auf das angesparte Geld kann erst mit dem Renteneintrittsalter von 67 Jahren verfügt werden. Die Koalition verspricht: „Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“

Eine Beispielrechnung

Bei einer langfristigen Anlage im neuen Frühstart-Renten-Modell in an der Börse gehandelten Investmentfonds (ETF) gibt es zwar keine Garantierendite, aber historisch gesehen ist die Verzinsung recht ansehnlich.

An der deutschen Börse gehandelte DAX-ETFs erzielten über die letzten 10 Jahre (2015 – 2024) durchschnittlich 6,9 Prozent Jahresrendite, während amerikanische US-ETFs, wie die S&P 500-ETFs, bei 14,6 Prozent lagen.

Bei einer angenommenen Verzinsung von 7 Prozent würden in der neuen Zusatzrente in den ersten zwölf Jahren (6 -18 Jahre) 2.262,54 Euro zusammenkommen – bei monatlicher Verzinsung. Ließe man das anschließend einfach ohne weitere Einzahlungen weiterlaufen, käme man nach weiteren 49 Jahren mit jährlicher Verzinsung auf 67.773,69 Euro, die mit dem Renteneintrittsalter von 67 Jahren zur Verfügung stünden. Behielte der Sparer jedoch die 10 Euro pro Monat über den gesamten Zeitraum bei, wären das immerhin 121.567,90 Euro.

Das Geld kann man sich am Ende in einem Betrag auszahlen lassen oder die monatliche Altersrente mit einem Auszahlungsplan aufbessern. Das 10-Euro-Modell, bis zum Rentenalter beibehalten, würde eine Zusatzrente von rund 800 Euro für 20 Jahre bedeuten – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (28,625 %) – wobei das Kapital vollständig aufgebraucht wird.

Für 2.000 Euro zusätzlicher Monatsrente über 20 Jahre bei 7 Prozent Verzinsung bräuchte es allerdings rund 300.000 Euro „Startkapital“ – nach Abzug der Abgeltungssteuer. Um dieses in dem Frühstart-Renten-Modell am Ende zur Verfügung zu haben, müsste der Sparer im Zeitraum von 18 bis 67 Jahre monatlich rund 50 Euro einzahlen.



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