Robert Habeck will Gastprofessor im Ausland werden

Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck zieht es ins Ausland. Der Grünen-Politiker will künftig am Dänischen Institut für Internationale Studien in Kopenhagen arbeiten.
Zudem strebt er „Gastprofessuren an verschiedenen außereuropäischen Universitäten“ sowie „freiberufliche Engagements als Redner zu verschiedenen Anlässen“ an. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor, zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Der heute 55-Jährige, der Dänisch spricht, hatte bereits einen Teil seines Studiums in Dänemark verbracht.
Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
Die Bundesregierung legte keinen Einwand ein. Ob Habeck auch sein Mandat behalten will, ist weiter unklar, wie es aus seinem Umfeld hieß. Er sitzt im Auswärtigen Ausschuss und vertritt im Parlament den Wahlkreis Flensburg-Schleswig. Ab Oktober plant er eine Gesprächsreihe unter dem Titel „Habeck live“ am Berliner Ensemble.
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Im Juni waren Gespräche Habecks mit der US-Elite-Universität Berkeley über eine mögliche Stelle als Gastdozent bekanntgeworden. Nach dem für die Grünen enttäuschenden Ergebnis von 11,6 Prozent bei der Bundestagswahl hatte Habeck, der als Kanzlerkandidat angetreten war, seinen Rückzug aus der ersten Reihe seiner Partei angekündigt. Das Bundestagsmandat nahm er aber an.
Auch Kukies hat Pläne
Jörg Kukies (SPD), der nach dem Bruch der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP übergangsweise Finanzminister war, will künftig „als freiberuflicher Redner zu verschiedenen Anlässen tätig werden“. Auch hier gab die Bundesregierung grünes Licht.
Nach dem Bundesministergesetz kann die Regierung früheren Ministern Tätigkeiten für 18 Monate nach Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, „soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um Überschneidungen gibt mit der früheren Arbeit als Minister.
Für Abgeordnete gilt zudem das Abgeordnetengesetz. Dort heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.“ (dpa/red)
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