Rundfunkbeitrag: Keine Erinnerungsschreiben mehr – das müssen Zahler jetzt wissen

Zum Monatsbeginn hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Versandpraxis für Zahlungsaufforderungen geändert. Künftig erhalten Haushalte, die den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen, nur noch eine einmalige Aufforderung pro Jahr – ohne weitere Erinnerungen. Wer Termine versäumt, riskiert Mahngebühren und Vollstreckung.
Niedersachsen setzt sich für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro im Monat ein. (Archivbild)
Der Beitragsservice hat ein neues Verfahren entwickelt, um die Bereitschaft zur Zahlung des Rundfunkbeitrags per Lastschrift zu steigern.Foto: Oliver Berg/dpa
Von 2. Juni 2025

Mit Beginn des Monats hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seinen Modus Operandi bezüglich der Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag verändert. Für Haushalte, die diesen jetzt schon per Lastschrift begleichen, ändert sich nichts. Wer ihn jedoch per Überweisung entrichtet, muss sich auf die Neuerung einstellen.

Künftig nur noch Einmalzahlungsaufforderung für Rundfunkbeitrag

Bisher hatte die Servicestelle an die betreffenden Haushalte ihre Zahlungsaufforderungen stets angepasst an die gewählte Zahlungsweise per Post verschickt. Diese fungierten gleichzeitig auch als Beitragsrechnungen. Wer den Betrag jährlich bezahlte, erhielt sie einmal im Jahr, wer halbjährlich bezahlte, jedes halbe, und wer vierteljährlich bezahlte, jedes Vierteljahr.

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Ab sofort gibt es nur noch die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Diese zählt in einem Schreiben alle jeweiligen Fälligkeitstermine für das Jahr auf – und auch gleich noch für die Folgejahre. Ein neues Schreiben gibt es nur noch, wenn sich die Beitragshöhe als solche ändert oder der Betrag über eine neue Bankverbindung zu überweisen ist.

Grund für das Vorgehen sind die deutlich gestiegenen Preise für Papier und den Postversand von Schriftstücken. Entsprechend wird es auch keine Folgerechnungen oder Zahlungserinnerungen geben. Nach Erhalt der Einmalzahlungsaufforderungen ist der Zahlungspflichtige selbst dafür verantwortlich, die dort genannten Termine zu beachten und zeitgerecht die Überweisung zu veranlassen.

Wann die Beiträge fällig werden

Aus Sicht des Beitragsservice soll die Einmalzahlungsaufforderung die Kosten stabil halten und der Prozess nachhaltiger werden. Die Verwaltung des Rundfunkbeitrags soll auf diese Weise effizienter und kostengünstiger werden.

Die Umstellung wird, so heißt es vonseiten des Servicedienstes selbst, schrittweise erfolgen. Der Beitragsservice empfiehlt als Alternative das „sichere und bequeme SEPA-Lastschriftverfahren“. Bei diesem werden grundsätzlich keine Beitragsrechnungen mehr verschickt.

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Ohne Antrag auf eine abweichende Zahlungsweise gilt für den Rundfunkbeitrag der gesetzliche Zahlungsrhythmus. Dieser ist vierteljährlich – derzeit sind alle drei Monate jeweils 55,08 Euro zu bezahlen. Der Fälligkeitstag liegt am 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums. Wie die Beitragspflicht als solche ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Rechtsgrundlage dieser Vorgehensweise.

Druck zur Zahlung von Rundfunkbeitrag per Lastschrift soll steigen

Wann dieser ist, richtet sich nach dem Monat der Entstehung der Beitragspflicht. Entscheidend dafür ist der Monat, in dem man erstmals einen Wohnsitz an einer bestimmten Adresse begründet. Entsprechend wird der Betrag am 15. des darauffolgenden Monats fällig. Die weiteren Termine folgen jeweils im Abstand von drei Monaten.

Wer beispielsweise im März eine neue Wohnung bezieht, müsste zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar des Folgejahres seinen Rundfunkbeitrag entrichten. Alternativ lässt sich auch eine Vorauszahlung beantragen. Wer diese vierteljährlich leisten möchte, wäre zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober beitragspflichtig. Die halbjährlichen Vorauszahlungstermine sind 1. Januar und 1. Juli, der jährlich ist der 1. Januar. Neben dem SEPA-Lastschriftverfahren ist auch ein Dauerauftrag möglich – allerdings müssten Zahlungspflichtige diesen bei Beitragserhöhungen selbst anpassen.

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Um die Einhaltung der Termine zu erleichtern, stellt der Beitragsservice auch Kalendereinträge für Outlook und andere kompatible Systeme zum Download bereit. Auch über einen QR-Code aus der Einmalzahlungsaufforderung können Nutzer die Termine direkt auf das Smartphone laden und so als Erinnerung nutzen. Eine eigene App zur Erinnerung an Zahlungstermine des Rundfunkbeitrags gibt es jedoch nicht und ist derzeit auch nicht in Planung.

Höhere Wahrscheinlichkeit versäumter Fälligkeitstermine

Das Risiko, fällige Zahlungstermine zu verpassen, wird durch das Ende der schriftlichen Erinnerungen voraussichtlich erhöht. Wer den Betrag nicht zur Fälligkeit bezahlt, erhält keine klassische Mahnung mehr, sondern einen rechtlich bindenden „Festsetzungsbescheid“. Dazu kommt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des noch offenen Rechnungsbetrages, mindestens jedoch von 8 Euro.

Nach Zustellung des Festsetzungsbescheids beträgt die Zahlungsfrist einen Monat – ebenso wie die Frist für Einsprüche. Erfolgt trotz bestehender Zahlungsverpflichtung keine Entrichtung der Beiträge, kann der Beitragsservice die Vollstreckung bei der zuständigen Behörde beantragen, beispielsweise der Stadtkasse oder dem Finanzamt. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Regelungen.

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In der Vollstreckungsphase kann es zu Maßnahmen wie Pfändungen von Konto, Lohn oder Wertgegenständen kommen – und zur Aufforderung der Abgabe einer Vermögensauskunft. Wird diese verweigert, droht sogar Erzwingungshaft. Bekanntheit erlangte in diesem Zusammenhang etwa der Fall des „GEZ-Rebellen“ Georg Thiel. Wer aus sozialen Gründen nicht in der Lage ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, kann weiterhin eine Gebührenbefreiung beantragen.



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