Russisches Killerkommando? Mutmaßliches Spionagetrio vor Gericht

Vor dem Oberlandgericht (OLG) Frankfurt hat das Hauptverfahren gegen drei ausländische Staatsangehörige begonnen. Der Generalbundesanwalts wirft ihnen vor, im Auftrag eines russischen Geheimdienstes einen ehemaligen ukrainischen Offizier in Deutschland ausgespäht zu haben.
Das OLG entschied über die Herstellung eines Krebsmedikamentes. (Archivbild)
Vor dem OLG Frankfurt findet derzeit ein Prozess wegen mutmaßlicher Spionage statt. (Archivbild)Foto: Arne Dedert/dpa
Von 9. Dezember 2025

 


In Kürze:

  • Vor dem OLG Frankfurt beginnt die Hauptverhandlung gegen drei ausländische Staatsangehörige.
  • Das Trio soll im Auftrag Russlands einen früheren ukrainischen Geheimdienstoffizier ausgespäht haben.
  • Ermittler vermuten ein mögliches „Killerkommando“, belegen konnten sie dies bislang nicht.
  • Der Ex-Offizier löste durch eigene Aussagen zusätzlich Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen sich aus.

 

Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main wurde am Dienstag, 9. Dezember, die Hauptverhandlung im Verfahren gegen drei ausländische Staatsangehörige eröffnet. Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten zur Last, sich eines besonders schweren Falls der Spionage für einen ausländischen Geheimdienst schuldig gemacht zu haben.

Sie sollen im Auftrag eines russischen Geheimdienstes einen in Deutschland lebenden ehemaligen Offizier des ukrainischen Militärgeheimdienstes ausspioniert haben. Russland verdächtigt diesen, zu Beginn des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 in Kriegsverbrechen gegen russische Soldaten involviert gewesen zu sein. Der Generalbundesanwalt soll mittlerweile auch Ermittlungen gegen den früheren Offizier selbst aufgenommen haben, wie die ARD im Juli 2024 berichtete.

Auftrag zur Spionage soll im Mai 2024 erfolgt sein

Die Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Robert A., den Armenier Vardges I. und Arman S., einen russischen Staatsangehörigen, stammt vom Mai 2025. Bis zum 26. März 2026 sind vor dem Staatsschutzsenat vorerst 15 Verhandlungstermine anberaumt. Die Angeklagten wurden am 19. Juni 2024 festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

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Russische Stellen sollen Vardges I. im Mai 2024 den Auftrag erteilt haben, den früheren ukrainischen Offizier auszuspionieren. Dieser lebte seit einer schweren Verletzung im Sommer 2023 in Deutschland. Vardges I. soll über einen Messengerdienst an die Mitangeklagten herangetreten sein.

Nach bisherigem Erkenntnisstand habe einer der Angeklagten den ehemaligen Offizier kontaktiert. Dabei habe er sich als ukrainischer Geheimdienstagent „Yaroslav“ ausgegeben. Er soll den Ukrainer gefragt haben, ob er bereit wäre, in Deutschland im Zuge einer geheimen Operation Russen auszuspähen.

Zweifel an „Yaroslav“ – Ex-Offizier wendet sich an hessische Polizei

Der Ex-Offizier hatte Zweifel an der Authentizität von „Yaroslav“ und kontaktierte Stellen in seinem Herkunftsland. Dort versicherte man ihm mehrfach, dass der ukrainische Geheimdienst nicht an ihn herangetreten sei.

In weiterer Folge schaltete er die deutsche Polizei ein. Er deutete gegenüber der hessischen Polizei an, auf einer russischen „Todesliste“ zu stehen. Dabei soll er sich selbst belastet und somit Ermittlungen des Generalbundesanwalts ausgelöst haben. Seither steht der ehemalige Offizier unter Polizeischutz.

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Als sich die drei Tatverdächtigen zum vorgeschlagenen Zeitpunkt in dem Café einfanden, war der frühere Offizier, der zum Schein auf das Angebot eingegangen war, nicht erschienen. Bald darauf nahm ein Spezialkommando sie fest. Bei einer Durchsuchung ihres Fahrzeugs entdeckten Ermittler Berichten zufolge Bargeld, Peilsender und mehrere gefälschte Pässe. Allerdings sollen die Verdächtigen auch ihre authentischen Pässe mitgeführt haben.

Verfassungsschutz warnt vor Spionage durch „Einwegagenten“

Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass der Auftrag an die Angeklagten nicht nur die Identifizierung und das Aushorchen des Offiziers umfasst habe. Sie halten das Trio für ein „Hit Team“, das diesen in weiterer Folge sogar töten sollte. Allerdings reichten die Beweise bislang offenbar nicht für die Annahme eines Mordkomplotts aus – entsprechend ist nur die Spionage angeklagt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnte zuletzt vor sogenannten Einwegagenten. Dabei handelt es sich um Personen, die russische Stellen in prorussischen Messenger-Gruppen gezielt ansprechen. Anschließend sollen diese für nachrichtendienstliche Aktionen verpflichtet werden.

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Dabei nehme man das Risiko in Kauf, dass die Angeworbenen entdeckt werden. Auf diese Weise müssten die russischen Dienste keine eigenen professionellen Kräfte einsetzen, sondern könnten ihre Operationen auslagern.



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