Schleswig-Holstein für Anpassung der STVO: An Unfallstellen Schrittgeschwindigkeit fahren
Feuerwehrleute, Sanitäter und Polizisten sollen im Einsatz besser vor Rasern geschützt werden.
Den Ländern liegt ein Antrag vor, wonach Verkehrsteilnehmer künftig an Unfall- und Einsatzstellen in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren müssen, berichtet die „Rheinische Post“.
In dem Antrag aus Schleswig-Holstein heißt es, eine Gefahr für Einsatzkräfte sei das hohe Tempo von Fahrzeugen, die sich der Einsatzstelle näherten. Die Bundesregierung müsse daher die Straßenverkehrsordnung entsprechend erweitern.
Im Ort Schritt fahren, außerhalb wenn möglich die Spur wechseln
Künftig soll innerorts Schrittgeschwindigkeit zur Pflicht werden, wenn man an Unfall- und Einsatzstellen vorbeifährt.
Außerorts soll neben einer deutlichen Geschwindigkeitsreduzierung ein verpflichtender Spurwechsel eingeführt werden, wenn das möglich ist. Dem Vernehmen nach wird die Länderkammer im Januar darüber beraten.
Der Deutsche Feuerwehrverband begrüßte den Vorstoß. „Feuerwehrangehörige, die sich im Einsatz befinden, um etwa bei einem Verkehrsunfall das Leben eingeklemmter Personen zu retten, dürfen nicht selbst durch zu nah und rücksichtslos vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden“, sagte der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, der Zeitung.
Das sei jedoch zu oft die Realität. Neben den notwendigen, gesetzlichen Vorgaben brauche es aber auch „genügend Polizeikräfte, um dies im Fall des Verstoßes aufzunehmen und auch Ressourcen in der Justiz, um es zu ahnden“, so Banse. (dts/ks)
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