Sechs Gesetze, ein Ziel: Bundesregierung startet große Energiereform

In Kürze:
- Neues Kohlendioxidspeichergesetz erlaubt CCS/CCU in Industrieprozessen.
- Gasspeicherumlage fällt – Entlastung von 3,4 Milliarden Euro
- Öffentliche Vergaben künftig einfacher und schneller
- Geothermieausbau als Projekt mit überragendem öffentlichem Interesse
Am Mittwoch, 6. August, hat das Bundeskabinett in einer gemeinsamen Sitzung sechs Gesetzentwürfen zugestimmt, die eine verlässlichere und günstigere Energieversorgung erleichtern sollen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat in einer Pressekonferenz dazu erklärt, Deutschland müsse „wieder gewinnen wollen“. Das Gesetzespaket solle dabei helfen.
CO₂-Speicherung für Industrie freigegeben – CCS und CCU erhalten Rechtsgrundlage
Einer der Entwürfe befasste sich mit der Kohlendioxidspeicherung und den damit verbundenen Technologien. Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz soll einen rechtlichen Rahmen für Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Usage (CCU) schaffen. Unternehmen sollen so künftig CO₂ abscheiden, transportieren und speichern können. Die Technologie soll verhindern, dass dieses in die Atmosphäre geht.
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Auch eine Offshorespeicherung – mit Ausnahme von Meeresschutzgebieten oder dem Küstenmeer – oder ein Transport ins Ausland sollen möglich sein. Nur die Verwendung von Emissionen aus der Kohleverstromung soll de facto ausgeschlossen sein. Vor allem energieintensive Industriezweige wie die Produktion von Zement, Kalk und Aluminium sollen davon profitieren. CO₂-Emissionen lassen sich, wie Reiche einräumt, in deren Produktionsprozess nicht vollständig vermeiden.
Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll dem Bau von CO₂-Speichern und -Leitungen künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugeschrieben werden. Auf diese Weise soll die unterirdische CO₂-Speicherung, die in größerem Stil bisher verboten ist, möglich werden. Die Ampelregierung hatte einen ähnlichen Entwurf vorbereitet, allerdings ist dieser nicht mehr zur Umsetzung gelangt.
Gasspeicherumlage fällt: Reiche hofft auf Entlastung für Haushalte und Handwerk
Als weiteren wichtigen Schritt nannte Reiche die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die als zweite wesentliche Weichenstellung zur Abstimmung kam. Diese soll sowohl den Haushalten als auch dem Handwerk zugutekommen. Die Umlage beträgt bislang 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Ihr Wegfall soll Verbraucher um bis zu 60 Euro jährlich entlasten.
Die Ministerin erhofft sich von der Maßnahme auch eine Entlastung für energieintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien oder Fleischereien. Insgesamt soll das Gesamtvolumen der Erleichterungen 3,4 Milliarden Euro betragen. Als Folge des geringeren Gaspreises erhofft man sich auch Entlastungen beim Strompreis.
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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft drängt bereits auf eine zeitnahe Umsetzung. Um schon im nächsten Jahr Wirkung zeigen zu können, müsse das Gesetz bis Ende Oktober in Kraft treten. Die Mehrkosten für die Befüllung der Speicher mit teurerem Gas sollen künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds erfolgen. Der Verband kommunaler Unternehmen kritisierte, dass es damit nur für Gaskunden eine Erleichterung gebe. Dass auch der Strom günstiger würde, hält man dort noch nicht für eine zwingende Konsequenz.
Windkraft und Netzausbau: Neue Flächen, schnellere Zulassungen
Weitere Beschlüsse vom Mittwoch betreffen unter anderem eine Reform des Vergabegesetzes. Auf diese Weise sollen Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz zügig in konkrete Projekte fließen. Das Vergabeverfahren soll auch einfacher, Direktvergaben bis zu 50.000 statt wie bisher 15.000 Euro sollen möglich werden. Außerdem sollen KMUs von kürzeren Fristen, digitalen Verfahren und geringeren Nachweispflichten profitieren.
Das Geothermiebeschleunigungsgesetz soll Erdwärme als „besonders wichtige Klimaschutztechnologie“ anerkennen. Damit sollen auch mit dieser in Verbindung stehende Projekte Vorrang bei Genehmigungsverfahren haben. Diese sollen zudem ebenfalls von der Digitalisierung profitieren und auf verbindliche Fristen bauen können. Das Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung soll auch für Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Speicher gelten.
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Ein weiteres Gesetz befasst sich mit sogenannten Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebieten. Das soll dem Ausbau von Windenergieanlagen auf See und Stromnetzen einen neuen Schub verleihen. In diesen Gebieten soll ein Großteil der Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen, sodass Verfahren schneller abgeschlossen werden können. Das sechste Gesetz diente der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Erneuerbaren, die diesen Themenkomplex betreffen.
Reiche fordert weitere Reformen und mehr Technologieoffenheit
Die Bundeswirtschaftsministerin sprach von einem „echten Schub für die Energiewende“. Sie forderte jedoch auch noch weitere Reformen. Deutschland stehe angesichts internationaler Herausforderungen – etwa neuer Zölle – unter Zugzwang. Reformen sollen unter anderem bei den sozialen Sicherungssystemen, bei der Lebensarbeitszeit und in der technologieoffenen Energiepolitik stattfinden. Reiche betonte:
Wettbewerbsfähigkeit ist kein Zustand, sondern ein ständiger Auftrag. Und dem stellen wir uns.“
Auch die Vizefraktionschefin der Grünen im Bundestag, Julia Verlinden, kritisierte hingegen, Menschen, die bereits in klimafreundliche Elektromobilität und Wärmepumpen investiert hätten, würden „im Stich gelassen“. Statt der versprochenen Senkung der Stromsteuer „fließt das Geld nun in fossile Heizungen“. Die Bundesregierung verunsichere damit den Markt und verzögere den Umstieg auf klimafreundliche Technologien.
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