Silvesterrakete in Wohnung geschossen – Bewährungsstrafe?

Nach dem Schuss einer Feuerwerksrakete in eine Berliner Wohnung am Silvesterabend fordert die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe für den 24-jährigen Tatverdächtigen.
Er gehe davon aus, dass der palästinensische Influencer vorsätzlich gehandelt habe, sagte Staatsanwalt Tobias Dettmer in seinem Plädoyer am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Anwalt des Angeklagten, Axel Czapp, forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten. Das Landgericht Berlin will sein Urteil im Tagesverlauf sprechen.
Der Angeklagte aus dem Westjordanland war am 4. Januar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem befindet sich der 23-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Staatsanwalt: Rakete gezielt gezündet
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Influencer wie angeklagt der versuchten schweren Brandstiftung, versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er habe das Feuerwerk in der Silvesternacht gezielt gezündet und in Kauf genommen, dass diese einschlägt und explodiert.
Der Mann hatte am frühen Abend des 31. Dezember 2024 eine Rakete in Richtung eines Mehrfamilienhauses in Neukölln geschossen. Sie durchschlug ein Fenster und explodierte im Schlafzimmer eines Ehepaars, das sich im Nebenzimmer aufhielt. Nur der Reaktion des Bewohners, der die Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, war es laut Anklage zu verdanken, dass kein Brand entstand.
Wäre der Wohnungsinhaber nicht anwesend gewesen und hätte schnell reagiert, „hätte die Sache ganz anders ausgehen können“, so der Staatsanwalt.
Der Beschuldigte und seine Freunde flohen nach der Tat. Am nächsten Tag kehrten sie zu dem Haus zurück, um sich bei dem Bewohner zu entschuldigen.
Das Raketen- Video habe er es auf seinem Instagram-Account mit mehr als 310.000 Followern veröffentlicht. Die Aufnahme wurde laut Staatsanwaltschaft mehr als sechs Millionen Mal binnen kurzer Zeit aufgerufen. Nach mehr als 36 Stunden war sie gelöscht.
Der Beschuldigte habe aus purem Eigennutz gehandelt und die Aufmerksamkeit, die er mit der Aktion erzielen wollte, allen anderen Aspekten untergeordnet, sagte Staatsanwalt Dettmer.
Schäden in Kauf genommen
Der Influencer hatte vor Gericht sein Bedauern ausgedrückt und über seine Verteidiger erklärt, es handele sich um ein Versehen. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Feuerwerk in den Himmel gehe, so Anwalt Axel Czapp.
Das halte er für eine Schutzbehauptung, sagte der Staatsanwalt. Auf dem Video sei nicht zu erkennen, dass der Arm absinke.
Ein Versehen hält der Staatsanwalt für widerlegt. „Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd und widerlegt“, sagte Dettmer. Der 23-Jährige habe in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen.
Es sei nicht belegt, dass der Angeklagte die Rakete zielgerichtet auf das Haus geschossen habe, argumentierte hingegen Verteidiger Czapp. Das Gesicht seines Mandanten sei nicht zu sehen gewesen. Er gehe davon aus, dass er darauf bedacht war, sich selbst nicht zu verletzten. Zudem habe der Angeklagte nicht damit rechnen können, dass das Fenster zu Bruch gehe.
Trotz Verurteilung aus Haft freilassen
Die Beweisaufnahme habe zudem ergeben, dass es nicht zu einer Flammenbildung in dem Zimmer gekommen sei, so Czapp. Der Bewohner, der als Zeuge vernommen wurde, habe berichtet, dass er nichts löschen musste und nur glimmende Papierreste vorgefunden habe.
Er sehe nur die Sachbeschädigung als erwiesen an, sagte der Verteidiger. Die Strafe für diese habe sein Mandant durch die dreimonatige Untersuchungshaft aus seiner Sicht bereits verbüßt.
Die Strafe könnte aus Sicht des Staatsanwalts zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Gründe nannte er unter anderem, dass es zu keinen größeren Schäden kam.
Der 23-Jährige habe sich entschuldigt und sei nicht vorbestraft. Zudem habe er versucht, sich selbst bei der Polizei zu melden. Das sei aber wegen Verständigungsproblemen gescheitert.
In der Folge sei er verhaftet worden und seit nunmehr als drei Monaten in Untersuchungshaft verbracht – in einem fremden Land. (dpa/red)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion