So will die Union das Bürgergeld umbauen

In Kürze:
- CDU/CSU und SPD starten am 28. August in Würzburg ihre Herbstklausur.
- Bürgergeld und Sozialstaatsreformen stehen im Zentrum der Beratungen.
- Union fordert strengere Regeln, während Experten vor Übertreibungen warnen.
Ab Donnerstag, 28. August, soll eine gemeinsame Fraktionsklausur von CDU/CSU und SPD die politische Sommerpause beenden. In Würzburg werden dazu die Fraktionschefs, deren Stellvertreter und die Geschäftsführer zusammenkommen. Im Zuge des zweitägigen Treffens soll es um die Vorhaben für den Herbst gehen, insbesondere auch um Themen wie das Bürgergeld und die Reform des Sozialstaats.
Die für die Fachthemen zuständigen Fraktionsvizes sollen gemeinsam die Agenda vorstellen. Dazu soll das Treffen der Teambildung vor dem Hintergrund jüngst aufgetretener Spannungen innerhalb der Koalition dienen.
Schulze warnt vor „Stillstand“ ohne Bürgergelddebatte
Im Vorfeld des Treffens hat der Unionsfraktionsvize einen „neuen Anlauf für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Führungsgremien“ angekündigt. Die Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz auf dem CDU-Landesparteitag in Niedersachsen hat vor allem im Hinblick auf das Bürgergeld Erwartungen in der Union geweckt. Der Regierungschef hatte weitreichende Änderungen angekündigt. Mittlerweile legen Unionspolitiker konkrete Forderungen vor.
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Sachsen-Anhalts designierter Spitzenkandidat für die Landtagswahlen 2026, Sven Schulze, will über „jede mögliche Reform“ beim Bürgergeld sprechen. Gegenüber „Bild“ warnte er vor „Stillstand“, sollte diese Debatte nicht geführt werden. Dabei schweben ihm mögliche Maßnahmen wie „strengere Arbeitsanreize bis hin zu gezielten Leistungen nur für besonders schutzbedürftige Gruppen“ vor. Zu diesen zählt er unter anderem Alleinerziehende.
CSU fordert „echten Systemwechsel“
Abgeordnete wie Marc Biadacz bringen einen Stopp „jeglicher Hilfe“ für „Terminschwänzer und Arbeitsverweigerer“ ins Spiel. Philipp Amthor fordert eine „konsequente Vereinfachung“ der Vorschriften. CDA-Chef Dennis Radtke will über Boni für Jobvermittler einen „zusätzlichen Anreiz“ zur Arbeitsaufnahme schaffen.
Aus der CSU kommen Forderungen wie eine „empfindliche Kürzung“ der Unterstützung bereits im Folgemonat für alle, die Arbeitsangebote des Jobcenters ablehnen (Markus Ferber, Hanns-Seidel-Stiftung), bis hin zu einem „Ende der Schwarzarbeit im Bürgergeld“. Diese wäre für Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ein zentrales Element eines „echten Systemwechsels“.
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Ausgaben für Bürgergeld steigen nominell – aber sinken prozentual
Der Betriebswirt und Herausgeber des „Surplus“-Magazins, Maurice Höfgen, weist gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ auf Zusammenhänge hin, die er in der Bürgergelddebatte ausgeblendet sieht. Zwar stiegen die nominalen Zahlen weiterhin an, doch würden „in der Regel alle Posten im Haushalt von Jahr zu Jahr größer“.
Auf seinem Blog „Geld für die Welt“ legt Höfgen dar, dass sowohl bezogen auf den Gesamthaushalt als auch auf die Wirtschaftsleistung der Kostenanteil für das Bürgergeld sinke. So hätte dieser im Jahr 2015 noch 14 Prozent des Bundeshaushalts und 1,4 Prozent des BIP ausgemacht. Mittlerweile beliefen sich die Kosten für das Bürgergeld nur noch auf 10,3 Prozent des Haushalts und 1,1 Prozent des BIP.
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Das BIAJ erklärte, die Zahlungsansprüche von Bürgergeldempfängern inklusive Mehrbedarfe, aber ohne Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, seien in den ersten vier Monaten des Jahres um 251 Millionen Euro gesunken. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres seien sie hingegen um etwa 1,5 Milliarden Euro gestiegen.
Nicht alle Bezieher gelten als erwerbsfähig
In Deutschland ist die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 gesunken. Im Jahr 2006 bezogen etwa 7,2 Millionen Menschen diese Unterstützung. Seit 2021 ist die Anzahl der Bürgergeldempfänger gestiegen und liegt im bisherigen Durchschnitt des Jahres 2025 bei 5,52 Millionen – das sind weiterhin weniger als im Jahr 2006. Die Gesamtausgaben für Bürgergeld sind jedoch stetig gewachsen.
Von den 5,52 Millionen Empfängern gelten 3,97 Millionen als erwerbsfähig. Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) aus dem Vorjahr sind darunter 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Etwa 1,7 Millionen Personen haben Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, zum Beispiel durch Krankheit oder fehlende Qualifikationen.
Rund 1,2 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld in Teilzeit, unter anderem weil sie alleinerziehend sind oder Familienmitglieder pflegen. Bei etwa 800.000 Personen handelt es sich um sogenannte „Aufstocker“, die trotz Vollzeitarbeit kein ausreichendes Einkommen erzielen. Die Anzahl der nicht kooperierenden Bezieher („Totalverweigerer“) wird mit maximal 16.000 Personen angegeben.
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