Söder sieht bisherige Asylpolitik gescheitert

Für CSU-Chef Markus Söder ist die bisherige Asylpolitik gescheitert. Mit der Aussage „Wir haben es nicht geschafft“ spielt er in der Sendung „Maischberger“ auf die einstige Parole „Wir schaffen das“ der Unionskollegin und Altkanzlerin Angela Merkel an.
Man sei im Land überfordert von den Migrationsleistungen. Beim Bürgergeld sei fast die Hälfte nichtdeutscher Herkunft, so der CSU-Politiker. Daher fordert er in der öffentlich-rechtlichen TV-Sendung: „Zuwanderung in Arbeit immer, Zuwanderung in soziale Sicherung sehr restriktiv!“
Und weiter: „Es geht da auch um gefühlte Gerechtigkeit.“ Er finde, dass jemand, der sein Leben lang in soziale Kassen einbezahlt habe, anders behandelt werden müsse als jemand, der noch nie einbezahlt habe.
Zudem bezweifelt er, dass Familiennachzug auf die Integration positive Auswirkungen haben soll: „Das glaube ich nicht. Das hat jedenfalls bislang nicht funktioniert“, erklärt Söder.
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Kabinett beschließt Verschärfungen zur Migration
Die zuvor aufgezeichneten Äußerungen Söders bei „Maischberger“ wurden am Mittwoch (28. Mai) ausgestrahlt, dem Tag, an dem das Bundeskabinett drei Gesetzesentwürfe zur Migration verabschiedete.
Sie sollen die illegale Migration reduzieren, die „Pull“-Faktoren senken, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen bringen und dem Grundsatz Humanität und Ordnung gleichermaßen gerecht werden, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in einer Pressekonferenz nach der Kabinettsitzung.
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Neben der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes zur Streichung der sogenannten Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und einer zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigten wurde auch die Aufnahme des Wortes „Begrenzung“ in das Aufenthaltsgesetz beschlossen.
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Entlastung von Kommunen und Ländern
Mit der Aufhebung der Turbo-Einbürgerung sollen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung stärker an eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland geknüpft werden. „Eine hinreichende Voraufenthaltszeit im Inland ist dafür eine zentrale Voraussetzung“, begründet Regierungssprecher Sebastian Hille den Schritt.
Eine Einbürgerung nach fünf Jahren soll hingegen weiterhin möglich bleiben, „sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Sprachkenntnisse, eigenständige Lebensunterhaltssicherung und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“, so Hille weiter.
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Mit der Aufnahme des Wortes „Begrenzung“ in die Gesetzgebung soll die Begrenzung als Instrument zur Steuerung der Migration in der Rechtsanwendung, insbesondere bei der Auslegung des Aufenthaltsgesetzes insgesamt wieder stärker berücksichtigt sein.
Und mit der Aussetzung des Familiennachzugs mit Ausnahmen von Härtefällen für subsidiär Schutzberechtigte trage man verfassungs-, europa- und konventionsrechtlichen Vorgaben Rechnung, so Hille.
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Dobrindt: „Veränderungen werden sofort eintreten“
Für Dobrindt stellt die Aussetzung des Familiennachzuges einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Kommunen und Ländern dar und wirke effektiv einer Überforderung der Aufnahme und Integrationssysteme entgegen.
Auf Nachfrage der Epoch Times erklärt der Innenminister, dass die [positiven] Veränderungen sofort eintreten würden, sobald das Gesetz in Kraft sei – durch die gesunkenen Zahl an Familiennachzügen.
Auch würden sich Menschen nicht mehr auf den Weg machen, „weil sie wissen, sie können dieses Element nicht mehr nutzen“, so Dobrindt weiter.
Zudem habe man mit der bereits erfolgten Aussetzung des Familiennachzuges von 2016 bis 2018 positive Erfahrungen gemacht. „Deswegen wollen wir es genau in dieser Art und Weise wieder zur Wirkung entfalten.“
Die Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf eine Eindämmung der illegalen Migration verständigt. Die Gesetzentwürfe müssen, bevor sie in Kraft treten, noch durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
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