Stadtbild-Äußerungen: Keine Ermittlungen gegen Merz

Kanzler Friedrich Merz hat wegen seiner Stadtbild-Äußerung vom Oktober mehr als 1.500 Strafanzeigen erhalten. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung – das Verfahren wurde eingestellt.
Titelbild
Bundeskanzler Friedrich Merz am 13.8.25 in Berlin.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Epoch Times24. November 2025

Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu „Problemen im Stadtbild“ im Zusammenhang mit Migration stellen laut Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung dar.

Es liege kein Anfangsverdacht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Insgesamt hatte es mehr als 1.500 Strafanzeigen in ganz Deutschland gegen Merz gegeben.

Der CDU-Vorsitzende hatte am 14. Oktober gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“. Später sagte er auf Nachfrage: „Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte.“

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„Die zur Anzeige gebrachten Äußerungen waren im Rahmen der strafrechtlichen Prüfung im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu betrachten“, teilte nun ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft mit.

Und er ergänzte: „Vor diesem Hintergrund ist den zur Anzeige gebrachten Äußerungen kein Aufstacheln zum Hass, kein Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen und kein Angriff auf die Menschenwürde im Sinne des § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu entnehmen.“ (dts/red)



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