Statt Chatkontrolle: Richterbund fordert IP-Speicherpflicht auf nationaler Ebene

Eine anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats wird es wohl nicht geben. Daher fordert der Deutsche Richterbund eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen in Deutschland.
Chatnachrichten-Apps auf einem Smartphone - aus dem Alltag vieler Menschen sind Chats nicht mehr wegzudenken.
Chatnachrichten-Apps auf einem Smartphone - aus dem Alltag vieler Menschen sind Chats nicht mehr wegzudenken.Foto: Wolfram Kastl/dpa
Epoch Times3. November 2025

Nach dem bisherigen Aus für die Pläne einer EU-weiten Chatkontrolle fordert der Deutsche Richterbund stattdessen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen in Deutschland.

Zwar sei es gut, dass „die überschießenden Pläne für eine staatlich angeordnete Chatkontrolle in der EU auf Druck der Bundesregierung vom Tisch sind“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

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Stattdessen müsse die Koalition auf nationaler Ebene handeln: „Die Strafverfolgungsbehörden warten dringend auf die schon mehrfach angekündigte gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen“, so Rebehn.

„Bei Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren.“

Keine Mehrheit für anlasslose Chatkontrolle

Am 31. Oktober war bekannt geworden, dass unter den EU-Mitgliedsstaaten die nötige Mehrheit für die umstrittenen Pläne der Kommission zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Unternehmen wie WhatsApp, Signal und Co. nach kinderpornografischen Inhalten nicht erreicht wird.

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Das Vorhaben werde daher gestrichen, hieß es von EU-Diplomaten in Brüssel. Für das Aus hatte sich auch Deutschland explizit eingesetzt.

Der Richterbund begrüßte zwar die Absage der EU-Pläne: „So richtig es ist, dass die EU Kindesmissbrauch und eine wachsende Flut von Kinderpornografie im Netz entschlossen bekämpfen will“, sagte sein Chef Rebehn, „so wichtig ist es, dabei zielgerichtet und verhältnismäßig vorzugehen.“

Dazu zähle die IP-Datenspeicherung, die Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag angekündigt hatte. Bislang dauerten die Abstimmungen innerhalb des Kabinetts über einen Gesetzentwurf noch an. (dts/red)



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