Steuerentlastungen beschlossen: Was sich ändert und wer profitiert

Die Bundesregierung verspricht spürbare Entlastungen für Millionen Menschen. Ob die beschlossenen Maßnahmen wirklich halten, was sie versprechen, bleibt umstritten.
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Das Kabinett hat ein Gesetz von Vizekanzler Klingbeil beschlossen.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Epoch Times10. September 2025

Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Steuern auf Restaurantspeisen und keine Kürzung beim Agrardiesel: Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Steueränderungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel sei es, „möglichst breit“ dort zu entlasten, wo die Krisen der vergangenen Jahre die Kosten in die Höhe getrieben hätten, erklärte das Bundesfinanzministerium. An den Vorhaben gibt es allerdings auch Kritik.

Bei der Pendlerpauschale sieht der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf vor, dass diese einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer steigen soll – bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies kostet den Staat im kommenden Jahr rund 1,1 Milliarden Euro, ab 2027 dann jährlich rund 1,9 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte.

Arbeitnehmer werden dafür – unter der Voraussetzung, dass die übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten – bei zehn Kilometern Arbeitsweg um 176 Euro jährlich entlastet, bei 20 Kilometern Arbeitsweg um 352 Euro, wie das Finanzministerium weiter ausführte.

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Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Beim Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser ab Anfang 2026 von derzeit 19 auf sieben Prozent sinkt. Neben klassischen gastronomischen Betrieben wie Restaurants sollen auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren, erklärte das Finanzministerium.

Die Steuersenkung soll demnach für niedrigere Preise sorgen. Insgesamt würden Bürger und Unternehmen um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Auf die Absenkung hatte zuletzt insbesondere das Gastgewerbe gedrängt und auf die schwierige Lage vieler Betriebe verwiesen. Wie sehr diese eine niedrigere Steuer allerdings auch an die Verbraucher in Form niedrigerer Preise weitergeben werden, ist unklar.

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Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille verwies am Mittwoch darauf, dass es auch eine Entlastung sei, „weitere Preissteigerungen in der Gastronomie zu verhindern“.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hatte vergangene Woche mitgeteilt, dass laut einer Umfrage 44 Prozent der Betriebe ihren Gästen bei einer Reduzierung der Mehrwertsteuer ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten wollen.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch warnte indes vor einem „Steuergeschenk“ für „Fast-Food-Konzerne“, nötig sei vielmehr eine Steuerpolitik, die gesundes Essen bezahlbar mache, etwa durch eine Steuerbefreiung für Obst und Gemüse.

Steuerentlastung für Agrardiesel

Im Steueränderungsgesetz enthalten ist auch die Steuerentlastung für Agrardiesel. Sie werde vollständig wieder eingeführt, um eine finanzielle Entlastung der Betriebe zu erreichen, erklärte das Finanzministerium.

Die Ampel-Regierung hatte Ende 2023 im Zuge der Haushaltskrise Kürzungen bei den Agrardiesel-Subventionen beschlossen. Maßgeblich an dieser Entscheidung hatte sich die monatelange Protestwelle von Bäuerinnen und Bauern in Deutschland entzündet. Die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung kostet nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums jährlich rund 430 Millionen Euro.

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Bundesregierung will Ehrenamt fördern

Die Bundesregierung will zudem das Ehrenamt durch steuerliche Erleichterungen besser fördern. In dem Steueränderungsgesetz 2025, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, befinden sich mehrere Regelungen zur Entlastung des Ehrenamts, wie die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), mitteilte. Der Kabinettsbeschluss markiere den Auftakt zur Umsetzung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“, den Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Die Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.

Darüber hinaus soll die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, ausgeweitet werden – von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr. Dies soll den Vereinen mehr Freiheit bei der Mittelverwendung verschaffen und sie vom Aufwand entlasten, der dadurch entsteht, dass die zeitnahe Mittelverwendung geplant und dokumentiert werden muss.

Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Dies entlastet zum Beispiel Vereine, die ein Vereinscafé oder einen Andenkenladen betreiben. Sie sind nun bei Einnahmen von bis zu 50.000 Euro im Jahr von der Steuerpflicht ausgenommen.

Bundeskabinett beschließt Kritis-Dachgesetz

Neben dem Steueränderungsgesetz hat das Kabinett am 10. September den Gesetzentwurf für das Kritis-Dachgesetz beschlossen. Dieses sieht übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen vor. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit. Ziel des Gesetzes ist es demnach, die Abwehrfähigkeit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken.

Erstmals wird der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend geregelt. Das Gesetz definiert die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Zudem setzt das Gesetz eine EU-Richtlinie um. (afp/dpa/dts/dl)



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