Streit um AfD-Verbotsverfahren: SPD macht Druck, Dobrindt bremst

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht keinen Grund, nach dem SPD-Parteitagsbeschluss zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsantrags aktiv zu werden. „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag“, sagte er im Podcast „Table.Today“. Es bleibe bei der Entscheidung der Innenminister, dass es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD geben werde, falls die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt werden sollte.
Die SPD hatte auf ihrem Bundesparteitag sofortige ernsthafte Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD als gesichert rechtsextrem ein; wegen des juristischen Vorgehens der AfD hingegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Innenminister wollen nach Gerichtsentscheid Folgen prüfen
Die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen Mitte Juni, eine Arbeitsgruppe für den Fall einzurichten, dass das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung des Verfassungsschutzes bestätigen sollte. Diese solle dann bewerten, wie sich die Einstufung auf den öffentlichen Dienst auswirken könnte, auf den Waffenbesitz und die Sicherheitsüberprüfungen. Um ein Verbotsverfahren gehe es nicht.
Dobrindt machte bereits wiederholt deutlich, dass er von einem Verbotsverfahren nichts halte. Er befürchtet, dass ein solches Verfahren Wasser auf die Mühlen der Partei lenken könnte. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht einen solchen Schritt skeptisch. (dpa/red)
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