Taliban in Deutschland: Zwei Vertreter sollen bei Abschiebungen nach Afghanistan helfen

Knapp vier Jahre nach der Rückkehr der Taliban-Milizen an die Macht in Afghanistan werden diese zwei Vertreter nach Deutschland entsenden. Eine offizielle diplomatische Anerkennung der De-facto-Regierung in Kabul ist damit nicht verbunden. Die Bundesregierung erhofft sich jedoch durch eine thematisch begrenzte Zusammenarbeit Erleichterungen bei der Abschiebung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger.
Vertreter der Taliban sollen Reisepässe ausstellen
Wie unter anderem das „Hindukush Tribune Network“ meldet, hat Deutschland der Entsendung zweier konsularischer Mitarbeiter zugestimmt. Die beiden von den Taliban nominierten Vertreter Sayed Mustafa Hashemi und Nabrasul Haq Aziz sollen an der afghanischen Botschaft in Berlin und am Konsulat in Bonn tätig werden.
Germany has approved two Taliban-appointed consular officers, Sayed Mustafa Hashemi and Nabrasul Haq Aziz, who have been designated as second secretaries to serve at the Afghan Embassy in Berlin and the consulate in Bonn.
The move aims to facilitate the deportation of Afghan… pic.twitter.com/Xs2lct19zN
— HTN World (@htnworld) July 22, 2025
Ihre Funktion soll die von „technischen Mitarbeitern“ sein. Damit erlaubt die Bundesregierung erstmals Vertretern der Taliban die Ausreise als „konsularisches Personal“ nach Deutschland. Ziel der Vereinbarung ist es offenbar, die Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen zu erleichtern, die sich in Deutschland strafbarer Handlungen schuldig gemacht haben.
Wie das Auswärtige Amt am Montag, 21. Juli, gegenüber der „Welt“ äußerte, habe die Bundesregierung „ein Interesse daran, dass afghanische Staatsangehörige in Deutschland adäquat konsularisch versorgt werden“. Dazu gehöre unter anderem auch eine Ausstellung von Reisepässen. Der Besitz gültiger Reisedokumente ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für Abschiebungen Ausreisepflichtiger in Länder wie Afghanistan.
Entsandte bringen umfangreiche diplomatische Erfahrung mit
Die Entsendung soll im Kontext der Verhandlungen über die Durchführung eines Abschiebefluges für 81 Afghanen in Katar verabredet worden sein. In der Vorwoche hatte die Abschiebung tatsächlich stattgefunden. Es war allerdings der erste Flug dieser Art seit August des Vorjahres – und insgesamt sollen sich immer noch mehr als 11.000 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland befinden.
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Das deutsche Außenministerium erklärte weiter, dass die afghanischen Vertretungen in Deutschland zwar weiter arbeitsfähig seien. Sie würden von Personen geleitet, deren Akkreditierung vor dem Machtwechsel lag. Jedoch sei „die Personaldecke dünn“. Die beiden neuen Mitarbeiter seien bereits am Wochenende eingereist und durchliefen den „üblichen Anmeldeprozess“ vor Dienstantritt.
Bei den künftigen Konsularbeamten handelt es sich um diplomatisch erfahrene Personen. Aziz soll bereits ab 2019 in der Taliban-Delegation in Katar gewesen sein, die mit der US-Regierung verhandelte. Zuletzt verhandelte er ebenfalls in Doha mit Vertretern der EU. Hashemi war in der Vergangenheit Ansprechpartner der Taliban für die Türkei. Regierungssprecher Stefan Kornelius zufolge soll ihre Eingliederung erfolgen, „um die weiteren geplanten Rückführungsflüge zu unterstützen“.
Immunität der Taliban-Vertreter umfasst nur amtliche Veranlassungen
Als Konsularbeamte genießen die Taliban-Abgesandten nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 eine Amtsimmunität für dienstliche Handlungen. Für Handlungen, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit vornehmen, sind sie nicht der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaates unterworfen.
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Allerdings fallen private Handlungen der Konsularbeamten nicht unter die Immunität. Nach Art. 43 Abs. 2 WÜK gilt dies etwa bei Klagen durch Dritte wegen Fahrzeugunfällen oder bei Verträgen, die nicht als Vertreter des Entsendestaates geschlossen wurden.
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