Tödlicher Unfall bei Orbán-Eskorte: Bewährungsstrafe für Autofahrerin

Im Juni letzten Jahres starb ein Polizist während einer Polizeieskorte für Ungarns Regierungschef Viktor Orbán. Ein weiterer Beamter wurde schwer verletzt. Jetzt ist die 70-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der ungarische Regierungschef Viktor Orbán war nach einem EM-Spiel auf dem Weg zum Stuttgarter Flughafen.
Der ungarische Regierungschef Viktor Orbán war nach einem EM-Spiel auf dem Weg zum Stuttgarter Flughafen.Foto: Meng Dingbo/Xinhua/dpa
Epoch Times8. Dezember 2025

Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall bei einer Polizeieskorte für den ungarischen Regierungschef Viktor Orbán in Stuttgart ist die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das Amtsgericht setzte die Bewährungszeit bei der Urteilsverkündung am Montag auf zwei Jahre fest, wie ein Sprecher mitteilte. Verurteilt wurde die Frau wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.

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Bei dem Unfall im Juni 2024 starb ein 61-jähriger Polizist, ein weiterer Beamter im Alter von 27 Jahren wurde schwer verletzt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die damals 70-Jährige trotz vorübergehender Absperrmaßnahmen eine Kreuzung befahren und dabei ein Polizeimotorrad gerammt hatte. Dessen 61-jähriger Fahrer wurde durch die Wucht des Aufpralls über die Motorhaube geschleudert und tödlich verletzt.

Strafzahlungen und Entzug der Fahrerlaubnis

Seine Maschine stieß anschließend gegen das stadtauswärts fahrende Motorrad eines anderen Beamten, der auf die Fahrbahn geschleudert und schwer verletzt wurde.

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Orbán war in Begleitung der Polizeieskorte unterwegs von der Stuttgarter Innenstadt in Richtung Stuttgarter Flughafen.

Der Angeklagten wurde mit dem Urteil auferlegt, an die Witwe des Verstorbenen sowie an den verletzten Beamten jeweils 2.500 Euro zu zahlen. Außerdem wurde der Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, diese kann frühestens nach sieben Monaten wieder erteilt werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (afp/red)



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