Trump sieht Kriegsende in Reichweite – was das für Millionen Ukrainer in Deutschland bedeutet

In Kürze:
- Trump zeigt sich zuversichtlich, den Ukraine-Krieg in den kommenden Wochen zu beenden.
- Millionen ukrainischer Geflüchteter in Deutschland könnten dadurch ihren Schutzstatus verlieren.
- Rund 1,27 Millionen Ukrainer leben derzeit in Deutschland – über 1 Million mit Sonderstatus.
- Die Gewerkschaft der Bundespolizei fordert Rückkehrpflicht nach Kriegsende.
Die jüngsten Initiativen von Donald Trump haben für manche wieder Hoffnung auf einen Frieden in der Ukraine geweckt. Der US-Präsident zeigte sich diese Woche zuversichtlich, dass ein Ende des Krieges in den kommenden Wochen erreicht werden könne. Für Millionen ukrainischer Kriegsflüchtlinge könnte dies jedoch eine jähe Veränderung der Lebensplanung bedeuten – inklusive ihres Aufenthaltsstatus.
Schutzstatus zurzeit bis März 2027
Im Juni beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, einem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen, den seit Kriegsbeginn 2022 geltenden besonderen Schutzstatus für mehr als 4 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge um ein weiteres Jahr bis März 2027 zu verlängern. Diese sogenannte Massenzustromrichtlinie hatte zur Folge, dass Schutzsuchende aus der Ukraine kein reguläres Asylverfahren durchlaufen mussten, um einen legalen Aufenthaltsstatus in der EU zu erlangen.
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Aufgrund des Schutzstatus, der im deutschen Recht in Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes verankert ist, erhalten ukrainische Geflüchtete unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig haben sie jedoch auch Zugang zum Bürgergeld.
Anders als Schutzsuchende aus anderen Ländern müssen sie nicht die deutlich geringeren Asylbewerberleistungen in Anspruch nehmen. Für Ukrainer jedoch, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, soll diese Vorzugsregelung nicht mehr gelten. Darüber ist sich die Koalition einig. Das Gesetzgebungsverfahren zu diesem angestrebten „Rechtskreiswechsel“ ist jedoch bisher nicht abgeschlossen.
Wie viele ukrainische Staatsangehörige befinden sich derzeit in Deutschland?
Jüngsten Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) zufolge lebten in Deutschland am 31. Juli 2025 insgesamt 1.269.871 Geflüchtete aus der Ukraine. Von diesen waren 1.231.297 ukrainische Staatsangehörige. Vor dem Ausbruch des Krieges im Februar 2022 lebten hierzulande etwa 331.000 Menschen mit ukrainischem Migrationshintergrund. 196.000 von ihnen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 135.000 die ukrainische.
Über einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 AufenthaltsG verfügen 1.106.204 Ukrainer. In 51.727 Fällen ist über den Antrag auf Gewährung des Aufenthaltsrechts noch nicht entschieden worden. Einen Antrag nach dem genannten Paragrafen haben zum Stichtag 42.406 ukrainische Staatsangehörige gestellt und 33.232 haben ein Schutzgesuch geäußert. Ungeklärt ist der Status von 36.302 Personen, die dies noch nicht getan haben, aber auch über noch keinen Titel verfügen.
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Im Juli 2025 waren rund 519.000 ukrainische Staatsangehörige bei Arbeitsämtern als erwerbsfähig gemeldet und erhielten Bürgergeld. Etwa 200.000 weitere Ukrainer kommen dazu, besonders Kinder. Unmittelbar würden dem Arbeitsmarkt der Bundesarbeitsagentur zufolge nur 217.000 ukrainische Geflüchtete zur Verfügung stehen. Die anderen befinden sich in Weiterbildungsmaßnahmen oder sind alleinerziehend.
Teggatz: Ukraine wäre nach Kriegsende „zweifelsfrei ein sicherer Herkunftsstaat“
Sollte der Krieg in der Ukraine enden, müssten sämtliche ukrainische Bezieher von Bürgergeld wieder zurück in ihr Herkunftsland, äußerte nun der Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Gegenüber „Euronews“ erklärte er, dass die Ukraine dann – anders als Syrien – „zweifelsfrei ein sicherer Herkunftsstaat“ sei.
Dies gelte auch für den Fall, dass Teile des Donbass im Wege von Friedensverhandlungen an Russland fielen. Personen, die aus den betreffenden Gebieten stammten, könnten in anderen Regionen der Ukraine leben. Teggatz äußert:
„Wenn kein Krieg mehr da ist, sind sie rechtlich keine Kriegsvertriebenen mehr. Dann müssen alle Vertriebenen in ihr Heimatland zurück.“
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Unsichere Zukunft für Betroffene – diese müssten neue Anträge stellen
Allerdings müssten der „Wegfall der Fluchtursache“ und der konkrete Schutzstatus Betroffener immer noch individuell geprüft werden. Eine automatische Pflicht zur Rückkehr mit Wegfall des Sonderstatus besteht nicht. Dies ist insbesondere für jene ukrainischen Geflüchteten eine gute Nachricht, die sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden.
Für eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts müssen nach dem Wegfall des Schutzstatus nach Paragraf 24 AufenthaltsG jedoch andere Rechtsgrundlagen vorhanden sein oder entstehen. Zu möglichen Grundlagen für einen anderen Aufenthaltstitel zählen etwa Erwerbstätigkeit, Studium oder Familienzusammenführung. Bei Vorliegen individueller Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf reguläres Asyl gestellt werden.
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Nach dem Auslaufen des Schutzstatus müssten jene Stellen, die den Bescheid auf Gewährung von Bürgergeld ausgestellt hatten, neue Bescheide zu dessen Widerruf versenden, erläutert Teggatz. Gegen diese könne innerhalb einer dort zu bezeichnenden Frist – regelmäßig drei Monate – Einspruch eingelegt werden. Um einen Wechsel der Rechtsgrundlage für einen weiteren Aufenthalt zu erreichen, müssten die hier aufhältigen ukrainischen Schutzsuchenden ihrerseits individuell neue Anträge stellen.
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