„Übergewinnsteuer“ brachte fast 2,5 Milliarden Euro ein – nun Debatte um Rüstungsindustrie
Die Einführung einer „Übergewinnsteuer“ auf krisenbedingte Extraprofite großer Energiekonzerne nach Beginn des Ukraine-Krieges hat dem deutschen Staat mehr Geld eingebracht, als seinerzeit erwartet worden war.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das die Grünen-Abgeordnete Katharina Beck angefordert hatte und über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
13 Unternehmen betroffen
Demnach waren von der neuen Abgabe 2022 und 2023 jeweils 13 Unternehmen betroffen, die im ersten Jahr insgesamt 1,983 Milliarden und im zweiten 465 Millionen Euro an Steuerzahlungen beim Fiskus anmeldeten.
Bei jeweils zwei Firmen wurde für einen Gesamtbetrag von 160 beziehungsweise 106 Millionen Euro der Steuervollzug zunächst ausgesetzt. Erwartet worden waren bei Verabschiedung des Gesetzes Gesamteinnahmen von gut einer Milliarde Euro.
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„Mit dem EU-Energiekrisenbeitrag konnten wir knapp 2,5 Milliarden Euro der krisenmöglichen Übergewinne im Öl- und Gassektor abschöpfen, die rund um den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine unbestrittenermaßen erzielt wurden“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion der Zeitung.
„Das ist ein wichtiger Erfolg und zeigt: Das Instrument der Übergewinnsteuer kann in außergewöhnlichen Marktphasen einen fairen Beitrag leisten.“
Kommt eine Übergewinnsteuer für die Rüstungsindustrie?
Das Thema Übergewinnsteuer wird dieser Tage in Berlin erneut debattiert. Im Fokus steht diesmal die Rüstungsindustrie.
Diese kann sich angesichts massiv steigender Verteidigungsausgaben in Deutschland und Europa nicht nur vor Aufträgen nicht retten, deren Produkte drohen angesichts der hohen Nachfrage und der kleinen Zahl von Anbietern auch immer teurer zu werden.
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Von der bisher letzten Übergewinnsteuer betroffen waren Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne, die 2022 von den explosionsartig gestiegenen Energiepreisen profitierten und zusätzliche Gewinne in teils dreistelliger Millionenhöhe einfuhren.
Sie mussten „Überschusserlöse“, die mehr als ein Fünftel über dem Durchschnitt der Vorjahre lagen, 2022 und 2023 mit zusätzlich 33 Prozent versteuern.
Formell war vom „EU-Energiekrisenbeitrag“ die Rede, weil die Europäische Union die Sonderabgabe nach langer Debatte schließlich vorschrieb, der damalige FDP-Finanzminister Christian Lindner den Begriff Übergewinnsteuer wie auch die Abgabe selbst jedoch eigentlich ablehnte. (dts/ks)
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