Umbau des deutschen Flughafens für neue Tarnkappenjets wird 800 Millionen Euro teurer

Der Umbau des Militärflughafens Büchel in der Eifel für die von der Bundeswehr für die nukleare Abschreckung bestellten US-Tarnkappenjets wird rund 800 Millionen Euro teurer als geplant. Das Verteidigungsministerium bestätigte dpa, dass die ursprünglich auf 1,2 Milliarden Euro geschätzten Kosten voraussichtlich um diesen Betrag auf rund zwei Milliarden Euro steigen werden. Zuvor hatte die ARD darüber berichtet.
„Die zugrundeliegende Kalkulation umfasst alle heute absehbaren Aufwandspositionen und Kostenfaktoren einschließlich Risikozuschlägen, kann aber aufgrund der besonderen Herausforderungen des Vorhabens keinen abschließenden Festpreis darstellen“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.
Weitere Preissteigerungen etwa wegen personeller Verstärkungen zur Einhaltung der „extrem ambitionierten zeitlichen Vorgaben“ seien nicht auszuschließen. „Die Gesamtkosten werden nach Abschluss des Projekts 2027 ermittelt.“
35 Kampfjets in den USA bestellt
Die Bundesregierung hat in den USA 35 Kampfjets vom Typ F-35 bestellt. Die Flugzeuge stehen vor allem für Deutschlands Beteiligung an der nuklearen Abschreckung der NATO. Im Ernstfall sollen sie die in Büchel gelagerten US-Atombomben einsetzen.
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Schon Ende Juni hatte das Ministerium eingeräumt, dass die Kosten um einen dreistelligen Millionenbetrag steigen würden. Im August soll ein Vertrag mit dem Generalunternehmer über den neuen Rahmen unterzeichnet werden. Die Kostenexplosion begründet das Ministerium mit den hohen Sicherheitsauflagen in Verbindung mit dem hohen Zeitdruck.
„Enorme Sicherheitsvorgaben“ der USA
Zu Beginn des Projekts sei nicht abschätzbar gewesen, welche zusätzlichen Kosten die „enormen Sicherheitsvorgaben, die die USA auch noch im Laufe des Prozesses“ gemacht hätten, verursachen würde, erklärte die Ministeriumssprecherin.
„Eine Verzögerung des Projekts, um höhere Ausgaben zu verhindern, war und ist hingegen keine Option, weil die Zeitlinie für die Stationierung der F-35 ab 2027 nicht verschiebbar ist.“ Außerdem würde nach ihren Worten auch eine doppelt so lange Realisierungsdauer „im Normalverfahren“ die Kosten erhöhen. (dpa/red)
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