Ramstein involviert? Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen

Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen abgewiesen. Doch das Urteil ging über die bisherige Rechtsprechung hinaus.
Titelbild
Eine Transportmaschine der US-Airforce startet von der US-Airbase in Ramstein.Foto: Evelyn Denich/dpa
Epoch Times15. Juli 2025

Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Es entschied allerdings, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. (Az. 2 BvR 508/21)

Das Urteil ging über die bisherige Rechtsprechung hinaus, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte. Denn es stellte fest, dass Deutschland eine gewisse Pflicht hat, den Schutz grundlegender Menschenrechte auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren. Das gilt für bestimmte zu prüfende Fälle.

Für Schutzauftrag gibt es zwei Bedingungen

Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.

[etd-related posts=“5190748,5003378″]

Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht. Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilisten abzugrenzen.

Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten nicht von Ramstein und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden jedoch von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.

Der Zweite Senat hat die Schutzpflicht der Bundesregierung für Ausländer im Ausland geprüft. (Archivbild)

Der Zweite Senat hat die Schutzpflicht der Bundesregierung für Ausländer im Ausland geprüft (Archivbild). Foto: Uli Deck/dpa

Der Hintergrund

Die beiden Männer aus dem Jemen erlebten im Jahr 2012 einen Drohnenangriff in ihrem Heimatort mit, der Extremisten galt. Dabei wurden nach ihren Angaben auch zwei unbeteiligte Verwandte von ihnen getötet. Sie wollten erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.

Zuerst wandten sie sich an die Verwaltungsgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber 2020 gegen sie. Es hielt den Bezug zum deutschen Staatsgebiet nicht für eng genug. Die Männer reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

Bei der dortigen Verhandlung im Dezember argumentierte die Bundesregierung mit Sicherheitsbedenken. Müsste sie bei Verbündeten wegen deren Verhaltens im Ausland intervenieren, würde das die Bündnisfähigkeit Deutschlands nachhaltig belasten, sagte ihr Vertreter. Nun scheiterte die Beschwerde auch vor dem Verfassungsgericht. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion