Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung von US-Software Palantir in Bayern eingereicht

Der Chaos Computer Club und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung der US-Analyse-Software Palantir in Bayern eingereicht. Sie fordern eigene Lösungen.
Der Sitz von Palantir in Palo Alto in Kalifornien.
Der Sitz von Palantir in Palo Alto in Kalifornien.Foto: Andrej Sokolow/dpa
Epoch Times26. Juli 2025

Der Chaos Computer Club warnt vor dem Einsatz von Analysesoftware des US-Herstellers Palantir bei der polizeilichen Verbrechensbekämpfung. Polizei und Politik in Deutschland machten sich damit „abhängig“ von Palantir, sagte Vereinssprecherin Constanze Kurz am Samstag im „Deutschlandfunk“.

„Ich denke, das ist der falsche Weg in der modernen digitalen Welt, zumal unter dieser US-Regierung.“ Stattdessen müsse die seit vielen Jahren angestrebte eigene Software-Lösung von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Konzern Palantir „unterliegt dem Wohl und Wehe der US-Gesetzgebung“, betonte Kurz. „Da sollte man sich nicht in solcher Weise abhängig machen.“

Die Palantir-Software sei zudem „nicht einsehbar“ für die deutsche Polizei, sagte Kurz weiter. So sei es zwar „technisch ausgeschlossen, dass Daten abfließen in die USA“. Doch „überprüfen lässt sich das schwer“.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte am Mittwoch in Kooperation mit dem Chaos Computer Club Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der Software in Bayern eingelegt.

Den Kritikern zufolge hält sich der Freistaat nicht an die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Regeln für die Arbeit mit Palantir. Kurz sagte am Samstag im Deutschlandfunk, es sei „problematisch“, dass viele Unbeteiligte wie Augenzeugen oder Opfer von Straftaten in der Analysesoftware landeten.

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Die GFF argumentiert in ihrer Verfassungsbeschwerde, die in Bayern genutzte Palantir-Software stelle bei der Datenauswertung Verbindungen auch zu Menschen her, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen.

Das verletzte unter anderem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ziel der Beschwerde seien klare Grenzen für den Einsatz von Analysesoftware. Software von Palantir wird in Deutschland in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen genutzt. (afp/red)



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