Verfassungsgericht: Geheimdienst-Kontrollgremium darf ohne AfD starten

Aktuell hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof zwei Eilanträge der AfD-Landtagsfraktion zur Parlamentarischen Kontrollkommission abgelehnt. In einem Statement vom 25. April wurde der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission zurückgewiesen.
Damit kann die am 4. April gewählte Zusammensetzung der ParLKK mit Jonas Urbach (CDU), Sven Küntzel (BSW), Ronald Hande (Linke) und Katharina Mitteldorf (Linke) ihre Arbeit aufnehmen. Die Wahl der beiden AfD-Kandidaten Sascha Schlösser und Ringo Mühlmann wurden von den anderen Parteien boykottiert.
Für „Autonomie des Landtags“ und „Freiheit der Wahl“
Die AfD hatte daraufhin der Linken unterstellt, faktisch der Regierungskoalition anzugehören und auf Paragraf 25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVerfSchG) verwiesen: „Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein.“ – und auf den Rechtsspruch des Verfassungsgerichtshof gehofft.
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In seinem Urteil vom 25. April bezog sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof unter anderem darauf, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung „ein schwerwiegender Eingriff in die Autonomie des Landtags und die sich aus dem freien Mandat der Abgeordneten ergebende Freiheit der Wahl“ wäre. Nach Ansicht des Gerichts war dies höher zu werten als das Recht der AfD auf Chancengleichheit.
Stärkste Partei als Opposition unbeteiligt
Bei der Landtagswahl von Thüringen am 1. September 2024 ging die AfD als stärkste Partei hervor und erreichte 32 Parlamentssitze, vor der CDU (23) und dem BSW (15). CDU, BSW und die SPD (6) schlossen sich zu einer Regierungskoalition zusammen und begründeten eine Minderheitsregierung (44/88).
Dieser gegenüber steht eine Opposition aus AfD (32 Sitze) und Linkspartei (12 Sitze). Die sich aus dieser Konstellation ergebenden Schwierigkeiten stellen die Landesregierung und auch das Parlament vor große Herausforderung.
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Eine dieser Herausforderungen ist die Verteilung der Sitze der Mitglieder der Parlamentarische Kontrollkommission – der Aufsicht des Landtags über den Inlandgeheimdienst (Verfassungsschutz).
In dem Ausschluss der AfD zum vermeintlichen Schutz der Demokratie sehen Kritiker eine gefährliche Erosion der demokratischen Substanz selbst – was zur weiteren Stärkung der AfD beitrage. Sahra Wagenknecht (BSW) etwa warnte: „Keinen Wähler wird man dadurch zurückgewinnen, dass man der AfD im Bundestag weiterhin wichtige Ämter und andere formale Rechte vorenthält.“ Andere, wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), fordern gleiches Recht für alle und dass man sich an die Spielregeln halte.
Das parlamentarische Auge über dem Geheimdienst
Die Parlamentarische Kontrollkommission eines Landtags ist ein Gremium, dass die Tätigkeit des Inlandsgeheimdienstes (Landesverfassungsschutzamt) eines Bundeslandes kontrolliert und das Gleichgewicht zwischen notwendiger Geheimhaltung und demokratischer Kontrolle gewährleisten soll. Der Verfassungsschutz berichtet der ParLKK über Maßnahmen und Methoden seiner Arbeit, unter anderem auch über den Einsatz von V-Leuten. Darüber hinaus hat die ParLKK das Recht, Einsicht in die Akten des Verfassungsschutzes zu nehmen sowie dessen Mitarbeiter und Mitglieder der Landesregierung zu Anhörungen zu laden. In Thüringen ist dies insoweit besonders heikel, da der dortige Landesverband der AfD vom Landesverfassungsschutz seit 2021 als rechtsextremistischer Verdachtsfall und deren Jugendverband „Junge Alternative Thüringen“ seit 2024 als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Mit einer Beteiligung im Kontrollgremium hätte die AfD über die Arbeit des Verfassungsschutzes Einsicht erhalten können, die auch gegen die eigene Partei gerichtet ist.
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