Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verbot eines von der Gruppierung „Rheinmetall entwaffnen“ geplantes Protestcamp in einem Eilverfahren bestätigt.
Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag des Anmelders gegen eine entsprechende Verfügung der Polizei ab. Das Verbot sei voraussichtlich rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (Az. 20 L 2068/25)
Aktivsten der Gruppierung „Rheinmetall entwaffnen“ planen ab 26. August ein mehrtägiges Camp in einer Grünanlage in Köln, um gegen den gleichnamigen deutschen Rüstungskonzern und dessen Geschäfte zu protestieren.
Laut Gericht werden dazu etwa 500 bis 1000 Menschen erwartet. Die Kölner Polizei verbot das Camp demnach insbesondere aufgrund von Erkenntnissen des Staatsschutzes.
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Gericht: Widerstandshandlungen gegen Polizisten
Dem Verwaltungsgericht zufolge ist dies gerechtfertigt. Unter anderem sei es bei vergleichbaren früheren Camps des Veranstalters in Kiel und Kassel schon zu „rechtswidrigen Blockaden von Produktionsstätten sowie Sachbeschädigungen“ und Widerstandshandlungen gegen Polizisten gekommen.
Auch im Vorfeld des nun in Köln geplanten Camps hätten die Organisationen deutlich gemacht, dass sie derartige Aktionen zumindest billigten, erklärte das Gericht zu Begründung. (afp/red)
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