Vom Bargeld bis zur elektronischen Patientenakte: Das ändert sich im September

Die Tage werden kürzer und der Herbst naht im September. Welche Neuerungen bringt der neue Monat für Verbraucher? Ein Überblick.
Bargeld ade: Erstes Wiesn-Zelt setzt auf Kartenzahlung
Auf dem Oktoberfest, das am 20. September beginnt, geht ein Zeltbetreiber neue Wege: Die „Münchner Stubn“ nimmt kein Bargeld mehr an. Maß Bier und Hendl können dort nur noch mit Karte oder Smartphone bezahlt werden – also per Girocard, Kreditkarte oder Apple/Google Pay.
Trotzdem bleibt Bargeld auf der Wiesn weiterhin das gängigste Zahlungsmittel, wie das Münchner Wirtschaftsreferat betont. Die meisten Zelte und Stände akzeptieren nach wie vor Scheine und Münzen.
Auf der Wiesn 2025 gibt es noch weitere Neuerungen: An Wochenenden und Feiertagen dürfen die Wirte ab 15 Uhr 10 Prozent der Plätze für Einheimische reservieren. Außerdem steigen die Bierpreise erneut – eine Maß kostet je nach Zelt zwischen 14,50 und 15,80 Euro.
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Mehr Kontrolle über Gerätedaten (EU Data Act)
Ab dem 12. September erhalten Verbraucher mehr Einblicke in die Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Dazu zählen etwa Smart-TVs, Saugroboter, Kühlschränke, aber auch E-Bikes, Fitnesstracker oder moderne Autos.
Hersteller müssen künftig offenlegen, welche Informationen genau erfasst werden – und wie Nutzer auf diese Daten zugreifen oder sie weitergeben können. Möglich macht das der neue EU Data Act, ein europäisches Gesetz, das bereits Anfang 2024 in Kraft getreten ist.
Das Ziel ist, den Verbrauchern mehr Durchblick und Einfluss auf ihre Daten zu geben. Wenn Gerätedaten bei Bedarf an andere Dienstleister – zum Beispiel Reparaturwerkstätten – weitergegeben werden, könnten Reparaturen in Zukunft günstiger und unkomplizierter werden.
Elektronische Patientenakte (ePA) wird Pflicht
Die Übergangsfrist für die elektronische Patientenakte endet im September. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, wichtige Gesundheitsdaten wie Diagnosen und Behandlungen in der ePA zu speichern, sofern kein Widerspruch vom Patienten vorliegt.
Für Patienten bedeutet das mehr Vernetzung im Gesundheitswesen: Ärzte können schneller auf wichtige Informationen zugreifen, was die Behandlung verbessern soll. Gleichzeitig müssen Ärzte, die diese Daten nicht hinterlegen, mit Sanktionen rechnen.
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„Wärmepumpenprivileg“ läuft aus
Künftig müssen die Heizkosten von Mietern auch bei zentralen Wärmepumpen-Anlagen genau mit Stromzählern erfasst werden. Bisher konnten Vermieter die Kosten zum Beispiel pauschal oder nach der Wohnfläche abrechnen. Diese Sonderregelung, das sogenannte „Wärmepumpenprivileg“, endet jedoch mit Ablauf der Übergangsfrist am 30. September.
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Mindestvergütung für Azubis steigt
Wer im September eine Ausbildung beginnt, bekommt ab sofort mindestens 682 Euro brutto im Monat. Bisher lag die Mindestvergütung bei rund 620 Euro. Damit steigt die Ausbildungsvergütung um etwa 10 Prozent.
Bundesweiter Warntag
Am 11. September heulen in ganz Deutschland um 11 Uhr die Sirenen. Der jährliche Warntag dient dazu, die Warnsysteme im Land zu testen und sicherzustellen, dass im Ernstfall alle Bürger schnell gewarnt werden können. (dpa/red)
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