Von Schwarzarbeit bis Mütterrente – schwarz-rote Kabinettbeschlüsse

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Damit hat die Bundesregierung einen Teil des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die Beschlüsse im Überblick:
Renten-Garantie und Mütterrente
Das Bundeskabinett hat die ersten rentenpolitischen Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht: Die Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031 sowie eine Ausweitung der Mütterrente. Die Regierung setzt mit dem von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten Gesetz zwei Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag um. Nun soll das Gesetz im Bundestag debattiert werden.
Die Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent des Durchschnittslohns bis 2031 war eine zentrale Forderung der SPD im Wahlkampf. „Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt“, teilte das Arbeitsministerium dazu mit.
Ohne die nun beschlossene Verlängerung wäre die Garantie Ende dieses Jahres ausgelaufen, was voraussichtlich zu leicht sinkenden Renten geführt hätte. „Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus“, hieß es vom Ministerium.
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Mütterrente
Bei der Ausweitung der Mütterrente geht es um Kinder, die vor 1992 geboren sind. Auch für sie wird bei der Rentenberechnung fortan die Erziehungsleistung von Müttern beziehungsweise Vätern im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt. Dies tritt zum Januar 2027 in Kraft, wird aber erst zu Januar 2028 dann rückwirkend ausgezahlt. Diese Ausweitung hatte die CSU in der Koalition durchgesetzt.
Die Mehrkosten durch das Rentenpaket werden aus Steuermitteln gezahlt. Die Verlängerung der Haltelinie kostet laut Ministerium ab 2029 zunächst rund 3,6 Milliarden Euro. Die jährlichen Kosten steigen bis 2031 aber auf rund elf Milliarden Euro. Bei der Ausweitung der Mütterrente wird mit Kosten von etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr gerechnet.
Pflege: Mehr Befugnisse und einheitliche Ausblidung
Pfleger sollen mehr Befugnisse bekommen. Pflegekräfte mit der dafür notwendigen Qualifikation sollen demnach künftig auch Leistungen erbringen dürfen, die bislang Ärzten vorbehalten sind. Welche genau dies sein werden, soll in Zusammenarbeit mit den Pflegeverbänden noch konkretisiert werden. „Wir wollen Pflegekräfte halten, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Der Entwurf Warkens sieht zudem eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege vor. So soll unter anderem die Pflegedokumentation laut Ministerium „auf das notwendige Maß“ begrenzt werden. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen ebenfalls vereinfacht werden. Die Gesundheitsministerin betonte: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen.“
Das Kabinett brachte am Mittwoch noch einen zweiten Gesetzentwurf zur Pflege auf den Weg. Mit diesem soll eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen werden – als Ersatz für 27 unterschiedliche Ausbildungen der Bundesländer.
Die neue Ausbildung soll in Vollzeit 18 Monate dauern. Teilzeit und Verkürzungen bei entsprechender Vorerfahrung sollen ebenfalls möglich sein. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Tariftreuegesetz
Unternehmen in Deutschland sollen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge ab einem Wert von 50.000 Euro künftig Löhne in Tarifhöhe zahlen – auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatten den Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgelegt. So würden „die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt“, erklärte das Arbeitsministerium.
Mit dem sogenannten Tariftreuegesetz werden die Unternehmen verpflichtet, auch weitere tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen der jeweiligen Branche einzuhalten – etwa bei Höchstarbeitszeiten und Pausen. „Gerade in Zeiten großer öffentlicher Investitionen ist das ein wichtiges Signal: Das Tariftreuegesetz sorgt für fairen Wettbewerb, schützt gute Arbeitsbedingungen und stärkt die Tarifbindung“, erklärte Arbeitsministerin Bas.
Das Gesetz soll nach Angaben ihres Ressorts nun im Bundestag beraten und noch 2025 verabschiedet werden. Der Bundesrat muss zustimmen.
Kampf gegen Schwarzarbeit
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Schwarzarbeit in Deutschland verstärken. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, mit dem unter anderem Barbershops und Nagelstudios strengere Regeln auferlegt werden. Zugleich würden Kompetenzen der Zoll-Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, „die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht“, erklärte das Bundesfinanzministerium.
„Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Entwurf „als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“.
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Kosmetik- und Friseurbranche im Fokus
Mit dem Gesetz würde die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen, wie aus dem der AFP vorliegenden Entwurf hervorgeht. Dann wären Beschäftigte in diesem Sektor verpflichtet, ihre Ausweise mit sich zu führen. Für die Arbeitgeber gilt bei Inkrafttreten die Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen.
Barbershops sowie Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios gehören zu den „neuen Brennpunkten der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“, auf die sich die FSK künftig konzentrieren soll, wie aus Kreisen des Finanzministeriums verlautete.
Banken sollen Belege weiterhin zehn Jahre lang aufbewahren
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sollen Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute Buchungsbelege auch weiterhin zehn Jahre lang aufbewahren müssen. Eine von der Ampel-Regierung entschiedene, geplante Verkürzung der Frist wird damit rückgängig gemacht. Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege aber weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.
Mit der längeren Frist „können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden“, erklärte das Bundesfinanzministerium. Im sogenannten Cum-Ex-Skandal wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Erst 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit solcher Geschäfte. Verwandt mit Cum-Ex- sind Cum-Cum-Geschäfte.
Die neuen Fristen waren Anfang dieses Jahres in Kraft getreten – für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute war der Start Anfang 2026 vorgesehen. (afp/red)
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