Wahl der Verfassungsrichter am 25. September geplant

Der neue Anlauf für die Wahl der drei neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht soll im Bundestag am 25. September stattfinden. Die Unionsfraktion bestätigte den Termin. Die Kandidaten sollen zuvor am 22. September vom Wahlausschuss des Parlaments offiziell aufgestellt werden.
Am 10. September war bekannt geworden, dass die SPD-Fraktion nach dem Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf die Juristin Sigrid Emmenegger als neue Kandidatin für das Verfassungsgericht nominiert.
Der erste Versuch der schwarz-roten Koalition, die frei gewordenen Richterstellen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu besetzen, war im Juli gescheitert: Die Union hatte ihre zunächst zugesicherte Unterstützung für Brosius-Gersdorf zurückgezogen. Die Potsdamer Rechtsprofessorin verzichtete schließlich auf eine Kandidatur.
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Emmenegger ist aktuell noch Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Neben ihr hat die SPD die Münchner Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold als Kandidatin nominiert; die Union unterstützt die Kandidatur von Günter Spinner, der derzeit Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht ist.
Linke lässt ihre Zustimmung offen
Für die Wahl der neuen Richter am Bundesverfassungsgericht ist eine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Bundestags nötig.
Die schwarz-rote Koalition ist somit auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Grüne und Linke ließen ihre Zustimmung offen – sie kritisierten, dass SPD und Union nicht das Gespräch mit den beiden Oppositions-Fraktionen suchten.
Die Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek sieht nun die Union am Zug. „Der Ball liegt bei der Union“, sagte sie. Reichinnek ließ offen, ob ihre Fraktion für Spinner stimmen wird.
„Das entscheiden wir in der Fraktion. Noch ist ja etwas Zeit bis zur Wahl der Verfassungsrichter“, sagte sie. „An uns scheitert es auf keinen Fall. Aber es ist doch die Aufgabe der Regierungskoalition, für alle ihre Kandidatinnen und Kandidaten auch demokratische Mehrheiten zu finden“, sagte Reichinnek. (afp/red)
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