Wahlprüfungsausschuss lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung der Bundestagswahl ab
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl abgelehnt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Politiker Macit Karaahmetoğlu, am Donnerstag nach einer Sitzung in Berlin mit.
Nun muss demnach noch das Plenum des Bundestags über die Empfehlung zur Ablehnung der Neuauszählung befinden. Die Frage dürfte danach vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Wagenknecht kündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an
Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar den Einzug ins Parlament äußerst knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.
Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung. Das BSW hatte bereits mit einer Ablehnung seiner Forderung nach Neuauszählung gerechnet. Partei-Gründerin Sahra Wagenknecht kündigte für diesen Fall bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Wagenknecht kritisierte das Verfahren der Wahlprüfung durch Vertreter anderer Parteien im Bundestag. „Dass Abgeordnete Richter in eigener Sache sind, stammt aus der Kaiserzeit“, sagte sie dem „Spiegel“. Sie kritisierte auch, dass der Wahlprüfungsausschuss neun Monate gebraucht habe, um zu einem Ergebnis zu kommen.
„Ich bin optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung kassiert und im Namen der Demokratie eine Neuauszählung anordnet“, erklärte Wagenknecht am Donnerstag im Online-Dienst X weiter. Sie ist der Auffassung, dass die „Wahrscheinlichkeit, dass das BSW von mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde, extrem groß ist“.
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Der Ausschussvorsitzende Karaahmetoğlu kritisierte seinerseits Versuche der vergangenen Monate, „die Legitimation der verfassungsrechtlich verankerten Arbeit des Wahlprüfungsausschusses“ anzuzweifeln und „die Ausschussmitglieder als befangen darzustellen“. Dies sei „schlicht und einfach inakzeptabel“.
Der als Berichterstatter in dem Gremium fungierende CDU-Abgeordnete Carsten Müller wies den Vorwurf zurück, es habe in dem Ausschuss Verzögerungen bei der Behandlung des BSW-Antrags gegeben. Dieser habe „umgehend gearbeitet“ und die Prüfung nun „nach sehr sorgfältiger und intensiver Beratung“ abgeschlossen, sagte er. „Es sind keine Wahlfehler festgestellt worden.“
Noch kein Termin für Entscheidung im Bundestagsplenum
Müller zufolge gab es bei der Entscheidung kein einstimmiges Ergebnis. Demnach hat sich die AfD der BSW-Forderung angeschlossen. Wann das Bundestagsplenum über die Empfehlung des Ausschusses abschließend befinden wird, stand am Donnerstag noch nicht fest.(afp/red)
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