Warum kaum Bankkunden unzulässige Gebühren zurückverlangten

Vier Jahre nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksam erhobenen Kontogebühren haben nur wenige Kunden ihr Geld von Banken oder Sparkassen zurückgefordert.
Das zeigt eine repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox. Nur 11 Prozent der Befragten machten ihre Ansprüche geltend.
Der BGH hatte im April 2021 sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen für unzulässig erklärt.
Diese Klauseln sahen vor, dass Kunden Änderungen der Kontogebühren automatisch zustimmen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprachen. Nach dem Urteil konnten viele Verbraucher unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückverlangen.
Mindestens 40 Prozent hätten Anspruch
„Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei mindestens 40 Prozent aller Kundinnen und Kunden teurer wurde“, sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier.
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„Unabhängig von strittigen Verjährungsfragen hätten zumindest all diese Kunden Rückerstattungen fordern können.“ Laut Verivox holte keine einzige Bank vor dem Karlsruher Urteil die nötige Zustimmung der Kunden ein.
Im Sommer 2021 gaben in einer Verivox-Studie noch 82 Prozent der Befragten an, gezahlte Gebühren zurückfordern zu wollen, falls sie darauf Anspruch hätten.
Warum verzichteten so viele?
Die Realität sieht anders aus. Laut der aktuellen Umfrage kannten 4 von 10 Befragten das BGH-Urteil gar nicht. Von denen, die es kannten, verzichteten mehr als 80 Prozent auf mögliche Erstattungen.
34 Prozent forderten keine Rückzahlungen, weil sie glaubten, keinen Anspruch zu haben. 23 Prozent war der Aufwand zu groß, 21 Prozent waren sich unsicher, ob das Urteil auch für sie gilt.
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14 Prozent gaben an, die Mühe hätte sich nicht gelohnt, da es bei ihnen nicht um viel Geld ging. Jeweils 7 Prozent fürchteten eine Kontokündigung oder eine Verschlechterung der Beziehungen zu ihrer Bank.
Heute verhandelt der BGH über eine Klage zur Rückzahlung von Gebühren der Berliner Sparkasse, die ebenfalls über eine Zustimmungsfiktionsklausel erhoben wurden. Dabei geht es auch um die Frage, wann solche Ansprüche verjähren. Ob am Dienstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (dpa/red)
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