Was das Innenministerium zum Schutz vor Messerstechern empfiehlt

Wie können sich die Bürger am besten vor Gewalttaten im öffentlichen Raum schützen? Das Bundesinnenministerium verwies auf Anfrage der Epoch Times auf Tipps des „Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“. Zum Kauf von Stichschutzkleidung besteht aus Sicht des BMI kein Anlass.
Titelbild
Was unsere Regierung uns zum Schutz empfiehlt.Foto: iStock/Diy13
Von 18. September 2025

In Kürze:

  • Bundesinnenministerium (BMI): „Hohes Sicherheitsniveau für alle in Deutschland lebenden Menschen“
  • Keine BMI-Empfehlung für Stichschutzkleidung
  • Bei Gefahr: Distanz schaffen, Hilfe rufen, andere warnen
  • Künftig mehr Geld für innere Sicherheit

 

Beinahe täglich erscheinen Berichte von Messerstechereien, Schießereien und anderen Gewalttaten in Deutschland. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) liegen für das Berichtsjahr 2025 noch keine Daten vom Bundeskriminalamt über Messer- oder Schusswaffendelikte vor. (Die Zahlen der Bundespolizei zu Gewaltdelikten im ersten Halbjahr 2025 hingegen sind schon bekannt geworden.)

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2024 seien „36.258 Opfer zu Fällen mit Messerangriffen erfasst“ worden, bei denen Messerangriffe durchgeführt oder zumindest angedroht wurden, wie ein BMI-Sprecher auf Nachfrage der Epoch Times mitteilte. Rechnerisch wären das rund 99 pro Tag.

Ein Überblicksbericht des Bundeskriminalamts zur PKS (PDF, Seite 20) hatte für das Jahr 2024 gut 29.000 Messerangriffe ausgewiesen. Der Tagesdurchschnitt lag damit bundesweit bei gut 79 Fällen.

2024 hatte es laut BMI-Sprecher zudem 8.141 Opfer in Fällen gegeben, bei denen eine Schusswaffe eine Rolle gespielt habe. Darunter sei es in 2.116 Fällen zu mindestens einem Schuss gekommen, in den übrigen 6.025 Fällen habe sich wenigstens ein Opfer von einer Schusswaffe zumindest bedroht gefühlt.

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Keine Empfehlung für Stichschutzkleidung

Anders als Manuel Ostermann, der Vizechef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), geht das Bundesministerium des Innern dennoch von einem „auch im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsniveau für alle in Deutschland lebenden Menschen“ aus. Dieses Niveau „zu erhalten und möglichst auch zu verbessern“, sei Teil der täglichen Arbeit des BMI und seiner Sicherheitsbehörden.

Ähnlich wie der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt sieht auch das BMI „keinen Anlass für staatliche Empfehlungen an die Bürgerinnen und Bürger, Stichschutzkleidung zu tragen“.

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In einer „unmittelbaren Gefahrensituation im öffentlichen Raum“ sollten die Bürger besser „Distanz schaffen und Hilfe alarmieren“, so der BMI-Sprecher. „Empfohlen wird, schnellstmöglich den Rückzug zu suchen, andere zu warnen und über den Notruf 110 die Polizei zu verständigen.“

Flucht oder Gegenwehr?

Für mehr Details verwies der BMI-Sprecher auf das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPK). Dieses rät für den Fall eines körperlichen Angriffs entweder zur schnellen Flucht und Hilferufen oder – sofern man die nötigen Selbstbehauptungsfähigkeiten besitzt – zur direkten, konsequenten Gegenwehr:

„Es gibt keine pauschalen Verhaltensempfehlungen für jede Situation. Sie als Betroffener entscheiden, welche Abwehrhaltung angebracht ist.“

Wenn die favorisierte Option einer Flucht nicht möglich und der Angriff unvermeidlich sei, wehre man sich am besten mit gezielten Schlägen gegen das Gesicht oder mit Tritten gegen das Schienbein oder das Knie des Aggressors. Auch eine Handtasche, ein Schlüsselbund oder andere Gegenstände aus der direkten Umgebung könnten zur Abwehr dienen, heißt es auf der ProPK-Website.

Abwehrwaffen wie Pfefferspray oder Reizgas seien dagegen „nicht immer eine effektive Hilfe“, sondern könnten das eigene Verletzungsrisiko sowie die Aggressivität des Gegners erhöhen. Aus demselben Grund sei auch von Provokationen des Angreifers abzuraten.

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Zu Fuß unterwegs: Dunkle Gassen meiden

Gebot Nummer eins im öffentlichen Raum sei nach Einschätzung der Macher des Kriminalpräventionsprogramms eine stetige Wachsamkeit. Auf seiner Website gibt das ProPK weitere Ratschläge speziell für den Aufenthalt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Auto oder auf Straßen und Plätzen.

Belebten und gut beleuchteten Straßen sind demnach stets der Vorzug zu geben. Wenn ein Ziel nur auf einem anderen Weg zu erreichen sei, empfehle es sich, in deren Mitte zu laufen, „um möglichst gut in Einfahrten oder dunkle Gassen einsehen zu können“.

Unverzichtbar sei auch ein stets aufgeladenes, griffbereites Smartphone. Im Bedrohungsfall sollte man damit sofort 110 verständigen. Bei einem lediglich diffusen Gefahrengefühl sollte man sich nicht scheuen, eine vertraute Person anzurufen und ihr die Situation nebst Aufenthaltsort zu schildern.

In Bus und Bahn: Lautstark um Hilfe bitten

Die Aufmerksamkeit anderer Menschen zu suchen, sei auch im ÖPNV geboten, sobald man dort belästigt, bedrängt oder bedroht werde. In so einem Fall sollte man dem Aggressor sofort mit den Worten „Lassen Sie mich in Ruhe!“ Einhalt gebieten, und zwar so lautstark, dass es auch die übrigen Fahrgäste mitbekommen. Dabei empfehle es sich, zugleich gezielt um Hilfe zu bitten. Ein Platz in der Nähe des Fahrers oder in einem gut besetzten Abteil sei grundsätzlich zu bevorzugen.

Wenn man direkt nach dem Aussteigen das Gefühl habe, verfolgt zu werden, sollte man am besten sofort wieder in den Bus oder die Bahn einsteigen. Falls dies nicht mehr möglich sei, solle man sich umgehend an einen belebten Ort in der Nähe begeben: Im Schutz einer Tankstelle, einer Gaststätte oder einer Bäckerei könne und solle man am besten ein Taxi rufen, im Fall einer akuten Bedrohung die Polizei.

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Im eigenen Auto: Sicher Parken und Mitfahren

Auch bei der Wahl eines Parkplatzes ist nach Ansicht des ProPK hellen Orten der Vorzug zu geben. In Parkhäusern solle man als Mann „in der Nähe der Kassen oder des Fahrstuhls“ parken, als Frau am besten einen Frauenparkplatz wählen. Das Auto sei in jedem Fall abzuschließen. Im Fall einer Bedrohung sei abermals die Wahl von 110 die erste Option. Bei einem direkten Angriff sollte man, soweit möglich, den Feueralarmknopf an der Wand auslösen.

Vom „Trampen“, also sich von fremden Autos mitnehmen zu lassen, rät die Polizei grundsätzlich ab, erst recht, wenn man alleine unterwegs ist. Zwängen die Umstände dennoch dazu, solle man nur einsteigen, wenn eine Frau am Steuer sitze. Vor dem Einstieg empfehle es sich, eine vertraute Person telefonisch über das Kfz-Kennzeichen, den Namen der Fahrerin und die geplante Strecke in Kenntnis zu setzen.

Wie das BMI Deutschland sicherer machen will

Epoch Times fragte beim BMI auch nach, was das Ministerium derzeit unternehme, um den öffentlichen Raum dauerhaft sicherer zu machen. Da die Polizei in erster Linie Ländersache ist, beschränkte sich der Sprecher weitgehend auf den Blick auf die Bundespolizei (BPol), die für die Sicherheit im Wesentlichen an den deutschen Außengrenzen, Flughäfen und Bahnhöfen zuständig ist.

Der Sprecher verwies auf jene „Schwerpunkteinsätze“, die die BPol aktuell „insbesondere an Brennpunkten“ durchführe, um Gewaltdelikte zu reduzieren. Welche Brennpunkte er meinte, ließ er im Vagen. Dafür betonte er, dass die Einsätze „teilweise mit dem Erlass von sogenannten Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen“ einhergingen.

Die BPol erforsche außerdem zusammen mit der Deutschen Bahn laufend weitere „Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen und Bahnhöfen im Allgemeinen“ beitrügen.

Mehr Geld für Taser-Ausstattung der Bundespolizei

Überdies habe sich das BMI schon im Juni „erfolgreich dafür eingesetzt“, dass die Stärkung der Sicherheitsbehörden „in den Haushaltsentwürfen für 2025 und 2026 sowie in der Finanzplanung abgebildet“ worden sei.

Nach Angaben des BMI enthält die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 unter anderem zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Tasern der BPol. Der genaue Betrag dafür geht aus der Pressemitteilung des BMI nicht hervor. Das Budget des BMI für die Bereiche Innere Sicherheit und Zivil- und Bevölkerungsschutz solle 2025 jedenfalls bei 14,2 Milliarden Euro liegen – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von rund 1,6 Milliarden Euro. Die Gelder für Digitalisierung und Sport seien in dieser Summe nicht enthalten.

2026 sollen die entsprechenden Ausgabeermächtigungen des BMI sogar bei rund 15,4 Milliarden Euro liegen. „In den kommenden Jahren der Finanzplanung sind jährlich rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich eingeplant“, heißt es in einer weiteren Pressemitteilung des BMI.

BMI-Maßnahmen der vergangenen Jahre

Der BMI-Sprecher verwies außerdem auf bereits vollzogene Maßnahmen der vergangenen Jahre. So seien bis 2024 rund 180 Millionen Euro in „die Videoüberwachungstechnik an besonders gefährdeten Bahnhöfen“ geflossen. Dadurch existierten heute rund 11.000 Bahnhofskameras in Deutschland.

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Die jüngsten größeren Gesetzesänderungen zur Stärkung der inneren Sicherheit stammten noch aus der Ampelzeit. Der BMI-Sprecher nannte das Sicherheitspaket, das auf Initiative der Ex-BMI-Chefin Nancy Faeser (SPD) im Zuge der dreifach tödlichen Messerattacke von Solingen im Oktober 2024 verabschiedet worden war. Es enthält neben Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus und illegaler Migration, die Ermächtigung der Bundesländer zur Einführung von Messerverbotszonen, bundesweite Messerverbote bei öffentlichen Veranstaltungen und im ÖPNV sowie ein Verbot von Springmessern.

„Zur Durchsetzung der genannten Waffen- und Messerverbote und Waffen- und Messerverbotszonen“ seien gemäß Paragraf 42c des Waffengesetzes (WaffG) nun „in deren räumlichen Geltungsbereichen verdachtsunabhängige, stichprobenartige Kontrollen durch die zuständige Behörde möglich“, gab der BMI-Sprecher gegenüber Epoch Times zur Kenntnis. „Dies beinhaltet auch die Befugnis, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen und die Person zu durchsuchen.“



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