Was hat Gold mit Rechtsextremismus zu tun? – Verfassungsschutz klärt auf

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet eigenen Angaben zufolge im Allgemeinen keine Händler oder Privatbesitzer von Edelmetallen. Sehr wohl habe man aber Extremisten im Blick, die Edelmetalle strategisch zur Finanzierung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nutzen.
Ein-Kilo-Goldbarren sind das am häufigsten gehandelte Format an der New Yorker Terminbörse. (Archivbild)
Das Symbolbild zeigt einige 1-Kilogramm-Goldbarren. Das Edelmetall ist besonders bei vermögenden Menschen, die den Wertverlust von Bargeld scheuen, als Wertanlage beliebt.Foto: Uli Deck/dpa
Von 30. Oktober 2025

In Kürze:

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist Generalverdacht gegen Fans von Gold, Silber und Platin zurück.
  • Edelmetallhändler und „Crashpropheten“ stünden grundsätzlich nicht unter Beobachtung – Ausnahmen im Kontext extremistischer Bestrebungen.
  • Auslöser anderslautender Pressespekulationen war ein X-Posting von AfD-Co-Bundessprecher Tino Chrupalla.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Berichte und Spekulationen zurückgewiesen, nach denen es schon den Handel oder den Besitz von Edelmetallen als rechtsextremistisch betrachten könnte.

„Eine positive Haltung zu Edelmetallen, beispielsweise zu Gold als Währung oder Wertanlage, deutet grundsätzlich keinesfalls auf eine extremistische Einstellung hin“, antwortete ein Sprecher des BfV auf Anfrage der Epoch Times.

Beobachtung nur „im Kontext von extremistischen Bestrebungen“

Seine Behörde beobachte „grundsätzlich“ auch keine Personen lediglich „aufgrund ihrer Eigenschaft als Edelmetallhändler oder als sogenannte Crashpropheten“, es sei denn, diese würden „im Kontext von extremistischen Bestrebungen bekannt“.

„Hierbei kann es in Einzelfällen zu Überschneidungen mit den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ sowie dem Spektrum der Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates kommen“, betonte der BfV-Sprecher. Er machte keine Angaben dazu, wie viele solcher Fälle dem Inlandsgeheimdienst derzeit vorliegen.

Dafür machte er klar: „Eine Bearbeitung und Bewertung von Bestrebungen durch das BfV findet nur dann statt, wenn der gesetzliche Beobachtungsauftrag des BfV gemäß Paragraf 3 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 4 Bundesverfassungsschutzgesetz eröffnet ist.“

BfV: „Crashpropheten warnen nur“

Nach Paragraf 3 (1) des Bundesverfassungsschutzgesetzes sollen die Verfassungsschutzbehörden nur über jene „Bestrebungen“ Informationen sammeln und auswerten, „die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben“.

„Crashpropheten“ nähmen zwar „häufig Bezug auf einen vermeintlichen Zusammenbruch des Wirtschaftssystems, der natürlich auch Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Staates hätte“, erklärte der Sprecher, sie besäßen im Allgemeinen aber „keinen Bestrebungscharakter“, weil sie „anders als extremistische oder terroristische Gruppierungen nicht auf diesen Zusammenbruch des Wirtschaftssystems hinarbeiten, sondern nur davor warnen“.

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AfD-Politiker hatte BfV-Zitate veröffentlicht

Hintergrund unserer Anfrage war ein X-Posting von Tino Chrupalla, dem Co-Bundessprecher der AfD.

Der Politiker hatte eine an ihn gerichtete Anfrage des Berliner „Tagesspiegel“ gepostet, in der ihn ein Mitarbeiter der Zeitung damit konfrontiert hatte, dass der Verfassungsschutz „in Einzelfällen“ die Szene der „Crashpropheten“ im Blick habe. Dieser anonyme „Tagesspiegel“-Mitarbeiter bat Chrupalla um eine Stellungnahme zu folgender Feststellung, die das Blatt von einem Verfassungsschützer erhalten hatte:

„Edelmetalle sind somit nicht nur Teil einer rechtsextremistischen Finanzierungsstrategie, sondern das Bewerben dieser trägt vor dem Hintergrund der durch die Akteure konstruierten Bedrohungsszenarien indirekt auch zur Verbreitung von antisemitischrechtsextremistischen Vorstellungen und Narrativen bei.“

Eine Sprecherin des „Tagesspiegel“ bestätigte auf Nachfrage der Epoch Times, dass ihre Zeitung das BfV-Zitat aufgrund einer eigenen Anfrage von der Behörde bekommen habe.

Befürchtungen eines Generalverdachts

Medien wie der „Deutschland Kurier“ oder „Kettner-Edelmetalle.de“ hatten den Inhalt des Chrupalla-Tweets zum Anlass genommen, darüber zu spekulieren, inwieweit der Verfassungsschutz Händler oder Eigentümer von Edelmetallen als potenziell „extremistisch“ oder Gold generell als Teil einer „rechtsextremistischen Finanzierungsstrategie“ betrachten könnte.

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Gegenüber Epoch Times erklärte das BfV das Aufregerzitat wie folgt: „Im Kontext der zitierten Einschätzung sind mit ‚rechtsextremistischen Finanzierungsstrategien‘ Finanzierungsstrategien von solchen Akteuren gemeint, die entsprechende Bestrebungen gemäß Paragraf 3 Bundesverfassungsschutzgesetz verfolgen.“

BfV: „Keine Bewertung über Personen, die Edelmetalle besitzen, bewerben oder damit handeln“

Die Einschätzung treffe „daher explizit keine Bewertung über Personen, die Edelmetalle besitzen, bewerben oder damit handeln“, stellte der BfV-Sprecher klar. Sie stelle vielmehr „einen Bewertungsansatz des BfV im Rahmen der verfassungsschutzrelevanten Bearbeitung von Akteuren des Rechtsextremismus dar“.

Zum Hintergrund schrieb das BfV: „Im Rahmen der Aufklärung und Auswertung von Finanzierungsstrategien rechtsextremistischer Bestrebungen sind dem BfV verschiedene Methoden bekannt, die das Ziel haben, möglichst intransparent und unter Erschwerung staatlicher Aufklärungsmaßnahmen die finanzielle Wirkmacht von Organisationen und Akteuren zu erhöhen.“

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Im Begleittext seines Tweets hatte Chrupalla auch die Frage aufgeworfen, wie eng der Verfassungsschutz eigentlich mit der Presse zusammenarbeite.

Gegenüber Epoch Times verwies der BfV-Sprecher auf die Aufklärungspflicht, die seine Behörde gemäß Paragraf 16 Bundesverfassungsschutzgesetz gegenüber der Öffentlichkeit zu erfüllen habe. Er ergänzte: „Das BfV steht auf Anfrage auch für aktuelle Einschätzungen und Bewertungen zur Verfügung und beantwortet Presseanfragen von Medienschaffenden im Rahmen seiner Pressearbeit.“



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