Was soll die Rentenkommission leisten?
Das erste Rentenpaket der Bundesregierung war erst der Auftakt – nun will das Bundeskabinett am Mittwoch eine Rentenkommission einsetzen, die Vorschläge für eine tiefgreifende Reform erarbeiten soll. Ein Überblick:
Was plant die Regierung?
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Alterssicherung „für alle Generationen auf verlässliche Füße“ zu stellen.
Abgesehen von bereits eingeleiteten Schritten wie der Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens ist vereinbart, dass eine Rentenkommission „bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“ soll.
Die Frage ist also, welche der Säulen – gesetzliche Rente, betriebliche Rente und private Vorsorge – künftig welche Lasten tragen soll.
Den Zeitdruck hat die Regierung im Zuge des Streits um die gerade beschlossene Rentenreform erhöht – nun soll die Kommission bereits Mitte kommenden Jahres Vorschläge vorlegen.
Geplant ist eine tiefgreifende Reform, die das Grundproblem lösen soll, dass immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentner finanzieren. „Es wird nicht reichen, nur an zwei Schräubchen zu drehen, sondern wir brauchen ein ganz neues System“, sagte kürzlich Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
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Wer sitzt in dem Gremium?
Die Rentenkommission soll 13 Mitglieder haben. Sie soll von zwei Vorsitzenden geleitet werden, die von Bas und Kanzler Friedrich Merz (CDU) berufen werden.
Hinzu kommen drei stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten, dabei geht jeweils ein Posten an SPD, CDU und CSU.
Schließlich sitzen noch acht Wissenschaftler in der Rentenkommission – vier auf Vorschlag der SPD und vier auf Vorschlag der Union. Konkrete Namen waren im Vorfeld nicht bekannt.
Die Grünen haben bisher vergeblich ihre Mitarbeit in der Rentenkommission angeboten. Das Gremium müsse „einen von der gesamten Gesellschaft getragenen großen Wurf für die größte Rentenreform seit Jahrzehnten entwickeln“, argumentiert die Partei. Deshalb müsse die Opposition konstruktiv in der Kommission mitarbeiten dürfen.
Wie arbeitet die Kommission und wie ist der Zeitplan?
Die Kommission soll ihre Beschlüsse im Konsens fassen, wie es der Koalitionsausschuss kürzlich beschlossen hat. „Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Mehrheitsbeschluss möglich.“
Ihre Vorschläge legt sie dann der Bundesregierung vor, die entsprechende Gesetze ausarbeitet und diese in den Bundestag einbringt. Geplant ist, dass die Kommission bis Ende Juni 2026 ihre Arbeit abschließt. Bis zum Ende des kommenden Jahres sollen die Gesetze dann auf den Weg gebracht werden.
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Was könnte diskutiert werden?
Schon jetzt kursieren Vorschläge, wie das Rentensystem langfristig auf solide Füße gestellt werden kann – etwa durch eine Anpassung des Renteneintrittsalters.
Dieses könnte generell an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden oder an die Zahl der Beitragsjahre, was ein späteres Renteneintrittsalter von Akademikerinnen und Akademikern bedeuten würde.
Andere Vorschläge zielen darauf ab, den Kreis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auszuweiten – zum Beispiel, indem auch Beamte, Politiker oder Selbständige in die Rente einzahlen.
Nicht zuletzt wird immer wieder betont, dass eine gezielter auf Zuwanderung ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik das System ebenso entlasten könnte wie eine von der Politik unabhängige kapitalgedeckte Rente. (afp/ks)
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