Weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen, mehr wegen dringender Kindeswohlgefährdung

Die Jugendämter haben im vergangenen Jahr deutlich weniger Kinder und Jugendliche nach unbegleiteten Einreisen in Obhut nehmen müssen – es gab aber mehr Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung. Das berichtet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.
In einer akuten Krisensituation kann das Jugendamt Minderjährige vorübergehend aus der bisherigen Umgebung herausnehmen und an einem sicheren Ort unterbringen. Das kann ein Heim, eine Pflegefamilie oder eine betreute Wohnform sein. Anlass können körperliche oder psychische Misshandlungen, Vernachlässigung oder Überforderungen der Eltern sein.
Gesamtzahl gesunken
Insgesamt mussten die Jugendämter in Deutschland 2024 rund 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut nehmen. Das waren gut 5.100 Jungen und Mädchen weniger als im Jahr zuvor (minus 7 Prozent).
Damit ist die Zahl der Schutzmaßnahmen erstmals wieder zurückgegangen, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge angestiegen war.
„Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Entwicklung der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland“, berichtetet das Amt. Deren Zahl sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent.
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Mehr Kinder meldeten sich selbst
Trotz des Rückgangs bei den unbegleiteten Einreisen blieben diese 2024 Hauptgrund für Inobhutnahmen. Sie machten 44 Prozent aller Fälle aus. Dahinter folgen Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdungen mit 42 Prozent. Selbstmeldungen machten 13 Prozent aus.
Stark zugenommen hätten Inobhutnahmen wegen körperlicher Misshandlungen und Vernachlässigungen, hieß es weiter. Die Fallzahlen bei körperlichen Misshandlungen seien um mehr als 1026 Fälle gestiegen. Bei Vernachlässigungen gab es 939 Fälle mehr, wie die Statistiker mitteilten.
Während der Schutzmaßnahme wurden gut drei Viertel der Betroffenen in einer Einrichtung und knapp ein Viertel bei einer anderen Person oder in einer betreuten Wohnform untergebracht.
Im Schnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen, also gut zwei Monaten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die durchschnittliche Dauer der Schutzmaßnahmen um 12 Tage an. (dpa/afp/red)
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