Wohnmobile, erster Veteranentag und langlebige Smartphones – Das ist neu im Juni

Frauen haben bei Fehlgeburten in Zukunft Anspruch auf Mutterschutz, die Akkus von Smartphones sollen länger halten und die Anwaltskosten steigen. Auch im Juni gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Neuigkeiten für Verbraucher.
Erster Veteranentag in Deutschland
Am 15. Juni sollen erstmals die Veteranen der Bundeswehr beim nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstagsgebäude in Berlin statt. Der Bundestag votierte vor etwa einem Jahr für den von Ampel-Fraktionen und Unionsfraktion eingebrachten Vorschlag.
Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen überprüft werden
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss diese ab kommendem Monat regelmäßig überprüfen lassen. Wie der ADAC mitteilte, muss bis spätestens zum 19. Juni ein Check durch einen Sachverständigen erfolgen. Anschließend muss die Prüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus erneuert werden.
Durch die neuen Regeln der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll Kochen, Kühlen und Heizen in Campern sicherer und Unfälle verhindert werden.
Die Preise für die Überprüfung liegen laut ADAC zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt 20 bis 45 Minuten.
Mutterschutz bei Fehlgeburten
Frauen haben ab dem 1. Juni Anspruch auf Mutterschutz, wenn sie ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben. Sie erhalten dann zwei Wochen Mutterschutz.
Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche sind es sechs Wochen, ab der 20. Woche acht Wochen. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen.
Umstellung bei Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden
Eine neue EU-Richtlinie schreibt eine schnellere technische Umstellung beim Wechsel des Stromanbieters vor. Ab dem 6. Juni muss ein Stromanbieterwechsel demnach werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Bisher durfte das bis zu drei Wochen dauern. Die neue Frist regelt den technischen Prozess der Umstellung auf den neuen Anbieter. Kündigungsfristen gelten nach wie vor und müssen beachtet werden.
Kosten für Rechtsanwälte und Gutachten steigen
Rechtsstreitigkeiten in Deutschland werden ab 1. Juni teurer. Neben den Gebühren für Anwälte steigen auch die Vergütungen für Sachverständige und Dolmetscher, wie der juristische Finanzdienstleister Foris mitteilte.
Ebenfalls angehoben werden demnach Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. Der Teil der Rechtsanwaltsgebühren, der sich an der Höhe des Gegenstandwerts orientiert, steigt um sechs Prozent, die Festgebühren um neun Prozent.
Auch die Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Sachverständige klettern ab Juni um neun Prozent. Die Gerichtsgebühren werden analog zu den Anwaltskosten um sechs beziehungsweise neun Prozent angehoben.
Mehr Barrierefreiheit im Internet
Online-Händler müssen ihre Apps und Webseiten ab dem 28. Juni barrierefrei gestalten. Zu den Anforderungen gehören etwa Textalternativen für Bilder, Untertitel oder ausreichende Schriftgrößen.
Barrierefrei ist ein Portal laut Gesetz, wenn es „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist.
Das Gesetz gilt etwa auch für Bankdienstleistungen oder Ticketportale von Verkehrsunternehmen. Ausnahmen gibt es für kleine Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten.
Smartphones und Tablets müssen länger halten
Ab 20. Juni müssen Smartphones und Tablets neue Vorgaben der EU erfüllen. Die Geräte müssen laut Ökodesign-Verordnung etwa nach 800 Ladezyklen noch eine Akku-Restkapazität von 80 Prozent aufweisen.
Hersteller müssen zudem sieben Jahre nach Verkaufsstopps eines Modells noch Ersatzteile vorhalten und fünf Jahre lang die Betriebssysteme aktualisieren. (afp/red)
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