Erfolgreiche EU-Asylanträge 2024 um sieben Prozent gestiegen – ein Drittel davon in Deutschland

Im 2024 hast sich die Anzahl an erfolgreichen Asylanträgen, die in der EU gestellt werden, um sieben Prozent erhöht – insgesamt 437.900. Gut ein Drittel der Anträge sind allein in Deutschland angenommen worden.
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Flüchtlingsunterkunft in einer Sporthalle in Deggendorf.Foto: PETER KNEFFEL/AFP/Getty Images
Epoch Times25. April 2025

Die EU-Mitgliedsländer haben im vergangenen Jahr mehr Asylsuchenden Schutz gewährt als im Vorjahr. Die Zahl der erfolgreichen Asylanträge war 2024 mit 437.900 um sieben Prozent höher als im Vorjahr, wie die europäische Statistikbehörde Eurostat am Freitag in Luxemburg mitteilte. Deutschland gewährte demnach mit Abstand den meisten Menschen Schutzstatus: 150.500 Asylanträge wurden hierzulande anerkannt und damit 34 Prozent der Gesamtzahl innerhalb der EU.

Die meisten sind Syrer

Frankreich gewährte den Angaben zufolge 65.230 Menschen Schutzstatus, Spanien 50.915. Zusammen machten die erfolgreichen Asylanträge aus diesen drei Ländern 61 Prozent der Gesamtzahl aus. Mit 32 Prozent wurden die meisten der erfolgreichen Asylanträge von Syrern gestellt, vor Afghanen (17 Prozent) und Venezolanern (acht Prozent).

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 754.525 Erstanträge auf Asyl in der EU gestellt. 51 Prozent dieser Anträge resultierten laut Eurostat in der Anerkennung des Asylstatus, der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes oder des subsidiären Schutzes.

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In den vergangenen Jahren war die höchste Anzahl von Asylanträgen stets von Syrern gestellt worden. Seit dem Sturz des langjährigen syrischen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 haben inzwischen mehrere Länder die Bearbeitung von Asylanträgen aus Syrien ausgesetzt, darunter auch Deutschland.

Statistik ohne ukrainische Flüchtlinge

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten, tauchen in der Statistik nicht auf. Für sie hatte die EU nach Beginn des Krieges vor drei jahren einen Mechanismus eingeführt, wonach Mitgliedstaaten ukrainischen Staatsangehörigen vorübergehend Schutz gewähren müssen.

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Die EU hatte im vergangenen Juni eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, das die Mitgliedsländer bis Juni 2026 umsetzen sollen. Vergangene Woche verkündete die EU-Kommission, Teile der Reform vorziehen zu wollen, um den Mitgliedsländern beschleunigte Asylverfahren und Grenzverfahren zu ermöglichen. (afp/tp)



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